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Kindsrecht

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Keine Genehmigung einer Vereinbarung über den Kindesunterhalt durch das Bundesgericht

ZPO 296 Abs. 1 und 3; ZGB 276 ff.

Datum:
01.09.2025
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Kindsrecht
Thema:
Vereinbarung über den Kindesunterhalt durch das Bundesgericht
Stichworte:
Bundesgericht, Genehmigung, Kinderunterhaltsbeiträge, Kindesunterhalt, Unterhaltszahlungen, Vereinbarung über den Kindesunterhalt
Erlass:
ZPO 296 Abs. 1 und 3; ZGB 276 ff.
Entscheid:
BGer 5A_236/2024 vom 07.01.2025
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Schliessen die nicht verheirateten Eltern während des Verfahrens vor dem Bundesgericht eine Vereinbarung über die Kinderunterhaltsbeiträge,

  • weist das Bundesgericht die Angelegenheit,
    • in Aufhebung des angefochtenen Entscheids,
      • zur Prüfung und gegebenenfalls Genehmigung der abgeschlossenen Vereinbarung an die Vorinstanz zurück.

Da im bundesgerichtlichen Verfahren die uneingeschränkte Untersuchungs- und Offizialmaxime nicht zum Tragen kommen,

  • kann das Bundesgericht die Vereinbarung über Kinderunterhaltsbeiträge
    • nicht prüfen und gegebenenfalls genehmigen.

BGer 5A_236/2024 vom 07.01.2025

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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