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Ehescheidung

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Nachehelicher Unterhalt: Berücksichtigung des Gesundheitszustandes?

ZGB 125

Datum:
08.09.2025
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Ehescheidung / Ehetrennung
Thema:
Nachehelicher Unterhalt
Stichworte:
Ehe, Gesundheitszustand, Nachehelicher Unterhalt, Unterhalt
Erlass:
ZGB 125
Entscheid:
BGer 5A_389/2023 vom 06.11.2024
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Gesundheitszustand-Verschlechterung eines Ehegatten während einer lebensprägenden Ehe

  • ist beim nachehelichen Unterhalt grundsätzlich zu berücksichtigen,
    • auch wenn sie keinen Zusammenhang mit der Ehe hat.

Der Grundsatz der Solidarität impliziert, dass die Ehegatten

  • nicht nur für die wirtschaftlichen Folgen der vereinbarten Rollenteilung verantwortlich sind,
  • sondern auch für andere Gründe,
    • welche einen Ehegatten daran hindern,
      • für seinen Unterhalt selber aufzukommen.

Nach einer nicht lebensprägenden Ehe sind gesundheitliche Beeinträchtigungen nur zu berücksichtigen, wenn diese ehebedingt ist.

BGer 5A_389/2023 vom 06.11.2024

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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