LAWNEWS

Erbrecht / Ergänzungsleistungen (EL)

QR Code

Vermögensverzicht vor der Eheschliessung

EL 11 Abs. lit. g (in der bis 31.12.2020 gültigen Fassung)

Datum:
25.09.2025
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Erbrecht
Thema:
Vermögensverzicht vor der Eheschliessung
Stichworte:
Anrechenbare Einnahmen, Eheschliessung, EL, Ergänzungsleistungen, Erwerbseinkünfte, Nichtberücksichtigung, Vermögensverzicht
Erlass:
EL 11 Abs. lit. g (in der bis 31.12.2020 gültigen Fassung)
Entscheid:
BGer 8C_119/2024 vom 08.01.2025 = BGE 151 V 24 ff.
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Ein durch den verstorbenen Ehegatten

  • vor der Eheschliessung vorgenommener Vermögensverzicht
    • ist bei den anrechenbaren Einnahmen
    • zur Ermittlung eines allfälligen Ergänzungsleistungsanspruchs des überlebenden Ehegatten
      • grundsätzlich nicht zu berücksichtigen.

BGer 8C_119/2024 vom 08.01.2025   =   BGE 151 V 24 ff.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.