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Wettbewerbsrecht / Kartellrecht

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WEKO stellt Breitband-Untersuchung gegen Swisscom ein: Keine marktbeherrschende Stellung

Abbruch der Untersuchungen

Datum:
22.09.2025
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Wettbewerbsrecht, Kartellrecht
Thema:
Swisscom-Vernetzung von Unternehmensstandorten via Breitband
Stichworte:
Breitband, Einstellung, Marktbeherrschung, Swisscom, Untersuchung, WEKO
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Summary

Die WEKO führte zwei Untersuchungen gegen Swisscom durch:

  • zur Vernetzung von Unternehmensstandorten über Breitband durch.

Letztes Jahr hob das Schweizerische Bundesgericht den ersten WEKO-Entscheid auf:

  • Die WEKO stellt deshalb die Folgeuntersuchung ein.

Untersuchungs-Hergang

Die WEKO kam Ende 2015 in einer ersten Untersuchung gegen Swisscom zum Schluss,

  • dass Swisscom ihre marktbeherrschende Stellung bei der Ausschreibung zur Vernetzung der Poststandorte über Breitband missbrauchte.

Die WEKO büsste Swisscom dafür,

  • dass sie Wettbewerber behinderte und
  • unangemessen hohe Preise durchsetze.

Vgl. im Übrigen die Medienmitteilung vom 19.11.2015.

Im Nachgang eröffnete die WEKO

  • Mitte 2020 eine Folgeuntersuchung gegen Swisscom hinsichtlich der Standortvernetzung weiterer Unternehmen.

Aufhebung des Bundesgerichts

Im März 2024 hob das Bundesgericht den ersten Entscheid der WEKO auf:

  • Das Bundesgericht hielt dabei fest,
    • dass die Swisscom ihre marktbeherrschende Stellung nicht missbraucht hatte.

Da die Folgeuntersuchung die gleiche Verhaltensweise von Swisscom betrifft,

  • stellt die WEKO das hängige Verfahren ein.

Rechtsmittelfähigkeit des Einstellungsentscheids

Der Einstellungsentscheid der WEKO kann weitergezogen werden an das

  • Bundesverwaltungsgericht (BVerwG).

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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