Summary
Die WEKO führte zwei Untersuchungen gegen Swisscom durch:
- zur Vernetzung von Unternehmensstandorten über Breitband durch.
Letztes Jahr hob das Schweizerische Bundesgericht den ersten WEKO-Entscheid auf:
- Die WEKO stellt deshalb die Folgeuntersuchung ein.
Untersuchungs-Hergang
Die WEKO kam Ende 2015 in einer ersten Untersuchung gegen Swisscom zum Schluss,
- dass Swisscom ihre marktbeherrschende Stellung bei der Ausschreibung zur Vernetzung der Poststandorte über Breitband missbrauchte.
Die WEKO büsste Swisscom dafür,
- dass sie Wettbewerber behinderte und
- unangemessen hohe Preise durchsetze.
Vgl. im Übrigen die Medienmitteilung vom 19.11.2015.
Im Nachgang eröffnete die WEKO
- Mitte 2020 eine Folgeuntersuchung gegen Swisscom hinsichtlich der Standortvernetzung weiterer Unternehmen.
Aufhebung des Bundesgerichts
Im März 2024 hob das Bundesgericht den ersten Entscheid der WEKO auf:
- Das Bundesgericht hielt dabei fest,
- dass die Swisscom ihre marktbeherrschende Stellung nicht missbraucht hatte.
Da die Folgeuntersuchung die gleiche Verhaltensweise von Swisscom betrifft,
- stellt die WEKO das hängige Verfahren ein.
Rechtsmittelfähigkeit des Einstellungsentscheids
Der Einstellungsentscheid der WEKO kann weitergezogen werden an das
- Bundesverwaltungsgericht (BVerwG).
Dokumente
Weiterführende Informationen
- Ausbau Glasfasernetz: Swisscom hat vorsorgliches Verbot der WEKO einzuhalten
- BGer 2C_876/2021 Urteil vom 02.11.2022
- Swisscom: WEKO-Sanktion wird von Bundesverwaltungsgericht weitgehend bestätigt
- BVGer: Swisscom muss Glasfaserstandards einhalten
- WEKO: Wettbewerbssicherung auf Glasfasernetz der Swisscom
Quelle
LawMedia Redaktionsteam