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Sozialversicherungsrecht / Arbeitsrecht

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Kurzarbeitsentschädigung (KAE): Bundesrat erhöht Höchstbezugsdauer ab 01.11.2025 auf 24 Monate

Erhöhung von 18 auf 24 Monate

Datum:
23.10.2025
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Sozialversicherungsrecht, Arbeitsrecht
Thema:
Kurzarbeitsentschädigung (KAE)
Stichworte:
Höchstbezugsdauer, KAE, Kurzarbeit, Kurzarbeitsentschädigung
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Bundesrat (BR) hat die Höchstbezugsdauer für die Kurzarbeitsentschädigung (KAE)

  • auf 24 Monate erhöht.

Betriebe,

  • welche bereits seit knapp 18 Monaten KAE beziehen,

können die Kurzarbeit

  • um weitere 6 Monate verlängern,

sofern sie die entsprechenden Anspruchsvoraussetzungen weiterhin erfüllen.

Mit dieser Erhöhung unterstützt er gezielt vor allem

  • die exportorientierten Branchen und
  • Unternehmen in der Schweiz.

Die Verordnungsänderung tritt am 01.11.2025 in Kraft.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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