Sie befinden sich: Home » Kurzarbeitsentschädigung (KAE): Bundesrat erhöht Höchstbezugsdauer ab 01.11.2025 auf 24 Monate
Der Bundesrat (BR) hat die Höchstbezugsdauer für die Kurzarbeitsentschädigung (KAE)
Betriebe,
- welche bereits seit knapp 18 Monaten KAE beziehen,
können die Kurzarbeit
- um weitere 6 Monate verlängern,
sofern sie die entsprechenden Anspruchsvoraussetzungen weiterhin erfüllen.
Mit dieser Erhöhung unterstützt er gezielt vor allem
- die exportorientierten Branchen und
- Unternehmen in der Schweiz.
Die Verordnungsänderung tritt am 01.11.2025 in Kraft.
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Quelle
LawMedia Redaktionsteam
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