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Mietrecht

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Lebenslängliche Mietverträge: Keine vorzeitige Kündigung ohne wichtigen Grund

OR 266g

Datum:
07.10.2025
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Mietrecht / Miete / Mietvertrag
Thema:
Lebenslängliche Mietverträge
Stichworte:
Lebenslängliche Mietverträge:, Liegenschaft, Mietvertrag, vorzeitige Kündigung
Erlass:
OR 266g
Entscheid:
BGer 4A160/2024 vom 22.04.2025
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Eine vorzeitige Kündigung aus wichtigen Gründen ist nur zulässig,

  • wenn die Vertragserfüllung ohne schuld des Kündigenden unzumutbar wird und
  • wenn dies nicht vorhersehbar war.

Dass lebenslange Mietverträge die neu erlaubte Aufstockung der Liegenschaft verhindern,

  • ist kein wichtiger Grund.

Der Vermieter konnte die vermietete Liegenschaft

  • aufgrund der lebenslangen Mietverträge günstig erwerben und
  • muss diese Mietverträge nun erfüllen.

BGer 4A160/2024 vom 22.04.2025

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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