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Neue Vergütungs- und Verzugszinssätze für Bundessteuern, -abgaben + -sanktionen ab 2026

Neue Zinssätze ab 2026

Datum:
02.10.2025
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Unternehmenssteuern, Besteuerung Privatpersonen
Thema:
Anpassung Zinssätze ab 2026: Vergütungs- und Verzugszinssätze für Bundessteuern, -abgaben + -sanktionen
Stichworte:
Abgaben, Anpassung, Bund, Bundessteuern, Sanktionen, Vergütungszinssätze, Verzugszinssätze, Zinsniveau, Zinssatzverordnung
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Summary

Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) passt an das gesunkene Zinsniveau an:

  • die Vergütungs- und Verzugszinssätze für
    • Bundessteuern;
    • Bundesabgaben:
    • Bundessanktionen.

Ab 01.01.2026 wird der Verzugs- und Vergütungszinssatz festgesetzt auf grundsätzlich

  • 4,0 % p.a. (2025: 4,5 % p.a.).

Der Vergütungszinssatz auf freiwilligen Vorauszahlungen bei der direkten Bundessteuer beträgt:

  • 0,0 % p.a. (2025: 0,75 % p.a.).

Zinssatzverordnung des Bundes

Die Zinssatzverordnung des Bundes sieht eine jährliche Überprüfung der Zinssätze im Bereich der Bundessteuern vor, um sie nötigenfalls an das aktuelle Zinsniveau anzupassen.

Mit der neuen Anordnung wird dieser Vorgabe Rechnung getragen.

Betroffene Steuern und Abgaben

Die Zinssätze betreffen:

  • Mehrwertsteuer
  • direkte Bundessteuer
  • Verrechnungssteuer
  • Tabaksteuer
  • Biersteuer
  • Automobilsteuer
  • Mineralölsteuer
  • Steuer auf gebrannten Wassern
  • Zoll
  • Stempelabgaben
  • leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe
  • CO2-Abgabe
  • Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen
  • Ergänzungssteuer zum Zweck der Mindestbesteuerung grosser multinationaler Unternehmensgruppen und Sanktionen nach der CO2-Gesetzgebung.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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