Summary
Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) passt an das gesunkene Zinsniveau an:
- die Vergütungs- und Verzugszinssätze für
- Bundessteuern;
- Bundesabgaben:
- Bundessanktionen.
Ab 01.01.2026 wird der Verzugs- und Vergütungszinssatz festgesetzt auf grundsätzlich
- 4,0 % p.a. (2025: 4,5 % p.a.).
Der Vergütungszinssatz auf freiwilligen Vorauszahlungen bei der direkten Bundessteuer beträgt:
- 0,0 % p.a. (2025: 0,75 % p.a.).
Zinssatzverordnung des Bundes
Die Zinssatzverordnung des Bundes sieht eine jährliche Überprüfung der Zinssätze im Bereich der Bundessteuern vor, um sie nötigenfalls an das aktuelle Zinsniveau anzupassen.
Mit der neuen Anordnung wird dieser Vorgabe Rechnung getragen.
Betroffene Steuern und Abgaben
Die Zinssätze betreffen:
- Mehrwertsteuer
- direkte Bundessteuer
- Verrechnungssteuer
- Tabaksteuer
- Biersteuer
- Automobilsteuer
- Mineralölsteuer
- Steuer auf gebrannten Wassern
- Zoll
- Stempelabgaben
- leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe
- CO2-Abgabe
- Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen
- Ergänzungssteuer zum Zweck der Mindestbesteuerung grosser multinationaler Unternehmensgruppen und Sanktionen nach der CO2-Gesetzgebung.
Dokumente
Weiterführende Informationen
Verzinsungs- und Verfügungssätze
- 2024
- 2022
- 2020
- 2018
Grundsätzliche Steuerinformationen zu Privatpersonen und Unternehmen
Quelle
LawMedia Redaktionsteam