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Teilrevision Opferhilfegesetz (OHG): Gewaltopfer sollen besser unterstützt werden

Bundesrat verabschiedet «Botschaft»

Datum:
23.10.2025
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Opferhilferecht
Thema:
Teilrevision Opferhilfegesetz (OHG)
Stichworte:
Gewaltopfer, Gewalttaten, OHG, Opferhilfe, Opferhilfegesetz, Teilrevision
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Summary

Die Hilfsangebote für Opfer von häuslicher und sexueller Gewalt sollen ausgebaut werden.

An seiner Sitzung vom 22.10.2025 hat der Bundesrat verabschiedet:

  • die Botschaft zu einer Teilrevision des Opferhilfegesetzes (OHG).

Es sollen verbessert werden:

  • Die medizinische Versorgung;
  • die rechtsmedizinische Dokumentation;
  • die Unterbringungsangebote.

Zudem soll die Informationspflicht der Kantone sicherstellen:

  • Eine bessere Angebotskenntnis;
  • eine leichtere Zugänglichkeit.

Einleitung

Wer Opfer von Gewalt wird, hat Anspruch auf Unterstützung.

Das Opferhilfegesetz (OHG) sieht vor

  • neben
    • finanziellen Leistungen;
  • auch
    • medizinische und psychologische Hilfe.

Insbesondere sollen diese Angebote ausgebaut werden für

  • Opfer häuslicher und
  • sexueller Gewalt.

An seiner Sitzung vom 22.10.2025 hat der Bundesrat

  • die Botschaft zu einer entsprechenden Teilrevision des OHG
    • zuhanden des Parlaments verabschiedet.

Die Verabschiedung der Botschaft ist

  • ein wichtiger Schritt
    • angesichts der besorgniserregenden Zunahme von häuslicher und sexueller Gewalt im letzten Jahr.

Verbesserte Hilfsangebote, niederschwelliger Zugang

Opfer von Gewalt benötigen

  • nach der Tat oft rasch medizinische Hilfe;
  • umgehende forensische  Dokumentierung von Verletzungen und Spuren des Übergriffs;
  • möglichst niederschwelliges Halten der Hürden für den Zugang
    • zur Erstversorgung durch medizinisches Fachpersonal;
    • zum kantonalen Angebot für eine spezialisierte Behandlung;
    • zur kostenfreien rechtsmedizinischen Dokumentation – unabhängig davon, ob das Opfer den Täter oder die Täterin anzeigen will;
      • Diese Dokumentation soll
        • später als Beweismittel dienen und
        • damit die Möglichkeiten erhöhen für
          • Strafanzeigen;
          • strafrechtlichen Verurteilungen.

Darüber hinaus sollen die Kantone

  • bereitstellen
    • Notunterkünfte und vorübergehende Unterbringungsplätze

und

  • sicherstellen,
    • dass genügend Schutzplätze zur Verfügung stehen,
      • damit Opfer schnell eine sichere Unterkunft finden.

Kenntnis der Opferrechte

Damit die Massnahmen Wirkung zeigen, müssen die Opfer kennen

  • ihre Rechte;
  • die verschiedenen Anlaufstellen.

Aus diesem Grund sollen die Kantone

  • umfassend über ihre Hilfsangebote informieren und
  • deren Zugang so einfach und niederschwellig wie möglich gestalten.

Teilrevision

Die Teilrevision des OHG ist

  • ein Bestandteil der Umsetzung der gemeinsamen Roadmap von Bund und Kantonen zur Bekämpfung
    • häuslicher und sexueller Gewalt.

Seit 2021 führen Bund und Kantone einen strategischen Dialog mit dem Ziel,

  • wirksame Präventionsmassnahmen zu entwickeln sowie
  • den Schutz und die Betreuung von Opfern nachhaltig zu verbessern.

Weiter fügt sich die Teilrevision ein in die Arbeiten zum Nationalen Aktionsplan von Bund, Kantonen und Gemeinden (2022 – 2026) zur Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention).

Dokumente

Vorentwurf zur Teilrevision des Opferhilfegesetzes, OHG, SR 312.5. Bericht über das Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens

Quelle: admin.ch

Botschaft zur Änderung des Opferhilfegesetzes

Quelle: admin.ch

Bundesgesetz über die Hilfe an Opfer von Straftaten (Opferhilfegesetz, OHG). Entwurf

Quelle: admin.ch

Weiterführende Informationen

Opferhilfe

Opferhilfe / Häusliche Gewalt

Opferhilferecht / Stalking

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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