Summary
Die Hilfsangebote für Opfer von häuslicher und sexueller Gewalt sollen ausgebaut werden.
An seiner Sitzung vom 22.10.2025 hat der Bundesrat verabschiedet:
- die Botschaft zu einer Teilrevision des Opferhilfegesetzes (OHG).
Es sollen verbessert werden:
- Die medizinische Versorgung;
- die rechtsmedizinische Dokumentation;
- die Unterbringungsangebote.
Zudem soll die Informationspflicht der Kantone sicherstellen:
- Eine bessere Angebotskenntnis;
- eine leichtere Zugänglichkeit.
Einleitung
Wer Opfer von Gewalt wird, hat Anspruch auf Unterstützung.
Das Opferhilfegesetz (OHG) sieht vor
- neben
- finanziellen Leistungen;
- auch
- medizinische und psychologische Hilfe.
Insbesondere sollen diese Angebote ausgebaut werden für
- Opfer häuslicher und
- sexueller Gewalt.
An seiner Sitzung vom 22.10.2025 hat der Bundesrat
- die Botschaft zu einer entsprechenden Teilrevision des OHG
- zuhanden des Parlaments verabschiedet.
Die Verabschiedung der Botschaft ist
- ein wichtiger Schritt
- angesichts der besorgniserregenden Zunahme von häuslicher und sexueller Gewalt im letzten Jahr.
Verbesserte Hilfsangebote, niederschwelliger Zugang
Opfer von Gewalt benötigen
- nach der Tat oft rasch medizinische Hilfe;
- umgehende forensische Dokumentierung von Verletzungen und Spuren des Übergriffs;
- möglichst niederschwelliges Halten der Hürden für den Zugang
- zur Erstversorgung durch medizinisches Fachpersonal;
- zum kantonalen Angebot für eine spezialisierte Behandlung;
- zur kostenfreien rechtsmedizinischen Dokumentation – unabhängig davon, ob das Opfer den Täter oder die Täterin anzeigen will;
- Diese Dokumentation soll
- später als Beweismittel dienen und
- damit die Möglichkeiten erhöhen für
- Strafanzeigen;
- strafrechtlichen Verurteilungen.
- Diese Dokumentation soll
Darüber hinaus sollen die Kantone
- bereitstellen
- Notunterkünfte und vorübergehende Unterbringungsplätze
und
- sicherstellen,
- dass genügend Schutzplätze zur Verfügung stehen,
- damit Opfer schnell eine sichere Unterkunft finden.
- dass genügend Schutzplätze zur Verfügung stehen,
Kenntnis der Opferrechte
Damit die Massnahmen Wirkung zeigen, müssen die Opfer kennen
- ihre Rechte;
- die verschiedenen Anlaufstellen.
Aus diesem Grund sollen die Kantone
- umfassend über ihre Hilfsangebote informieren und
- deren Zugang so einfach und niederschwellig wie möglich gestalten.
Teilrevision
Die Teilrevision des OHG ist
- ein Bestandteil der Umsetzung der gemeinsamen Roadmap von Bund und Kantonen zur Bekämpfung
- häuslicher und sexueller Gewalt.
Seit 2021 führen Bund und Kantone einen strategischen Dialog mit dem Ziel,
- wirksame Präventionsmassnahmen zu entwickeln sowie
- den Schutz und die Betreuung von Opfern nachhaltig zu verbessern.
Weiter fügt sich die Teilrevision ein in die Arbeiten zum Nationalen Aktionsplan von Bund, Kantonen und Gemeinden (2022 – 2026) zur Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention).
Dokumente
Vorentwurf zur Teilrevision des Opferhilfegesetzes, OHG, SR 312.5. Bericht über das Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens
Quelle: admin.ch
Botschaft zur Änderung des Opferhilfegesetzes
Quelle: admin.ch
Bundesgesetz über die Hilfe an Opfer von Straftaten (Opferhilfegesetz, OHG). Entwurf
Quelle: admin.ch
Weiterführende Informationen
Opferhilfe
- Opferhilfe Schweiz | opferhilfe-schweiz.ch
Opferhilfe / Häusliche Gewalt
Opferhilferecht / Stalking
Quelle
LawMedia Redaktionsteam