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Zivilprozessrecht / Arbeitsrecht

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Arbeitsrechtliche Zeugnisklage: Streitwert

ZPO 91 Abs. 2

Datum:
18.11.2025
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Arbeitsrecht, Zivilprozessrecht
Thema:
Arbeitsrechtliche Zeugnisklage
Stichworte:
Arbeitsrechtliche Zeugnisklage, Arbeitszeugnis, Klage, Lohn, Streitwert, Überstunden
Erlass:
ZPO 91 Abs. 2
Entscheid:
Obergericht des Kantons Zürich; I.Zivilkammer; Urteil vom 18.06.2025; LA240018
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Wird bei einer Klage mit mehreren Rechtsbegehren, d.h. u.a. Lohn, Überstunden, Arbeitszeugnis,

  • kein exakter Gesamtstreitwert beziffert und
  • besteht keine Einigung der Parteien,

hat das Gericht diesen pflichtgemäss zu schätzen.

Für die Zeugnisklage ist im Kanton Zürich

  • praxisgemäss
    • ein voller Bruttomonatslohn einzusetzen,
      • sofern keine konkreten Umstände ein Abweichen rechtfertigen.

Diejenige Partei, welche einen höheren oder tieferen Streitwert geltend macht,

  • hat dies substanziiert zu begründen.

Übersteigt der so ermittelte Gesamtstreitwert CHF 30’000.–, gilt folgendes:

  • Sachliche Zuständigkeit: Kollegialarbeitsgericht;
  • Anwendbares Verfahren: Ordentliche Verfahren.

Obergericht des Kantons Zürich
I.Zivilkammer
Urteil vom 18.06.2025
LA240018

ZR 124 (2025) Nr. 50, S. 231 ff.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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