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Höhere Unterhaltskosten: Keine Nachweis-Umgehung durch Anrufung der Pauschalierung

OR 269a lit. b; VMWG 12 + 14

Datum:
04.11.2025
Rechtsgebiet:
Mietrecht / Miete / Mietvertrag
Thema:
Höhere Unterhaltskosten
Stichworte:
gestiegene Unterhaltskosten, Kleiner Unterhalt, Miete, Nachweis, Pauschalierung, tatsächliche Kosten, Umgehung, Unterhaltskosten
Erlass:
OR 269a lit. b; VMWG 12 + 14
Entscheid:
BGer 4A_515/2024 vom 03.03.2025
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Gestiegene Unterhaltskosten müssen nachgewiesen werden

  • aufgrund der tatsächlichen Kosten.

Eine Pauschalierung der Unterhaltskosten ist nur dann zulässig,

  • wenn sich der Durchschnitt der ausgewiesenen Kosten als wenig aussagekräftig erweist.

Der Vermieter kann den Nachweis der effektiven Kosten

  • nicht unter Berufung auf eine Pauschalierung umgehen.

BGer 4A_515/2024 vom 03.03.2025

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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