Summary
Am 05.11.2025 hat der Bundesrat (BR) genehmigt:
- mehrere Anpassungen und Ergänzungen
- zum Gesamt-Tarifsystem
- aus TARDOC und
- den ambulanten Pauschalen.
- zum Gesamt-Tarifsystem
Damit kommt er dem Gesuch der Tarifpartner nach,
- noch vor Inkrafttreten des neuen Gesamt-Tarifsystems am 01.01.2026
- Änderungen vorzunehmen.
Diese Anpassungen ermöglichen unter anderem
- Verbesserungen bei der Übernahme von Leistungen
- in den Notaufnahmen der Spitäler oder
- in der Pathologie sowie
- bei der Behandlung von Tumoren.
Zu den Änderungen des TARDOC
Grundlagen
Das neue Gesamt-Tarifsystem,
- welches besteht aus
- TARDOC und
- den ambulanten Pauschalen,
- wurde vom Bundesrat am 30.04.2025 genehmigt,
- damit es am 01.01.2026 in Kraft treten kann.
Ersatz
Es löst ab
- die seit rund 20 Jahren unveränderte Tarifstruktur TARMED.
Neues Tarifsystem
Das neue Tarifsystem soll
- jährlich weiterentwickelt,
- verbessert und
- ergänzt werden.
Genehmigungsgesuch für Anpassungen und Ergänzungen
Am 15.07.2025 haben die Tarifpartner «prio.swiss», «FMH» und «H+» dem Bundesrat ein Genehmigungsgesuch mit Anpassungen und Ergänzungen zum vom Bundesrat am 30.04.2025 genehmigten Tarifvertrag vorgelegt:
- Diese Änderungen sollen am 01.01.2026 zusammen mit dem Gesamt-Tarifsystem in Kraft treten.
Ziel und Genehmigung der Änderungen
Ziel ist es,
- allfällige unerwünschte Auswirkungen zu verhindern,
- die von den Tarifpartnern in der Vorbereitungsphase zur Umsetzung ermittelt wurden.
Diese Änderungen wurden genehmigt
- am 05.11.2025 vom Bundesrat genehmigt.
Gegenstand der Änderungen
Die genehmigten Änderungen betreffen u.a.
- den Umfang der Leistungen, welche bei einem Spitalnotfall verrechnet werden können,
- die Wundbehandlung,
- die pathologischen Leistungen oder
- die Kombinationstherapien bei der Behandlung von Tumoren.
Wichtige Verbesserungen
Das Genehmigungsgesuch vom 15.07.2025 zeigt,
- dass die Tarifpartner nun bereit sind,
- bei Bedarf rasch zu handeln.
- dass das Gesuch gerechtfertigt ist,
- in einem Bereich mit jahrelang nicht vollständig revidiertem Tarif.
Der Bundesrat begrüsst,
- dass sich die Tarifpartner bereits vor Inkrafttreten der Gesamt-Tarifstruktur auf deren Verbesserung einigen konnten.
Zum Dokument „Ambulanter Arzttarif“
- Ambulanter Arzttarif | bag.admin.ch
Quelle
LawMedia Redaktionsteam