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TARDOC + ambulante Pauschalen: BR genehmigt mehrere Anpassungen + Ergänzungen

Berücksichtigung des Gesuches der Tarifpartner

Datum:
07.11.2025
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Gesundheitsrecht
Thema:
TARDOC + ambulante Pauschalen
Stichworte:
Ambulante Leistungen, Ambulante Pauschalen, Ambulanter Arzttarif, TARDOC, TARMED
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Summary

Am 05.11.2025 hat der Bundesrat (BR) genehmigt:

  • mehrere Anpassungen und Ergänzungen
    • zum Gesamt-Tarifsystem
      • aus TARDOC und
      • den ambulanten Pauschalen.

Damit kommt er dem Gesuch der Tarifpartner nach,

  • noch vor Inkrafttreten des neuen Gesamt-Tarifsystems am 01.01.2026
    • Änderungen vorzunehmen.

Diese Anpassungen ermöglichen unter anderem

  • Verbesserungen bei der Übernahme von Leistungen
    • in den Notaufnahmen der Spitäler oder
    • in der Pathologie sowie
    • bei der Behandlung von Tumoren.

Zu den Änderungen des TARDOC

Grundlagen

Das neue Gesamt-Tarifsystem,

  • welches besteht aus
    • TARDOC und
    • den ambulanten Pauschalen,
  • wurde vom Bundesrat am 30.04.2025 genehmigt,
    • damit es am 01.01.2026 in Kraft treten kann.

Ersatz

Es löst ab

  • die seit rund 20 Jahren unveränderte Tarifstruktur TARMED.

Neues Tarifsystem

Das neue Tarifsystem soll

  • jährlich weiterentwickelt,
  • verbessert und
  • ergänzt werden.

Genehmigungsgesuch für Anpassungen und Ergänzungen

Am 15.07.2025 haben die Tarifpartner «prio.swiss», «FMH» und «H+» dem Bundesrat ein Genehmigungsgesuch mit Anpassungen und Ergänzungen zum vom Bundesrat am 30.04.2025 genehmigten Tarifvertrag vorgelegt:

  • Diese Änderungen sollen am 01.01.2026 zusammen mit dem Gesamt-Tarifsystem in Kraft treten.

Ziel und Genehmigung der Änderungen

Ziel ist es,

  • allfällige unerwünschte Auswirkungen zu verhindern,
    • die von den Tarifpartnern in der Vorbereitungsphase zur Umsetzung ermittelt wurden.

Diese Änderungen wurden genehmigt

  • am 05.11.2025 vom Bundesrat genehmigt.

Gegenstand der Änderungen

Die genehmigten Änderungen betreffen u.a.

  • den Umfang der Leistungen, welche bei einem Spitalnotfall verrechnet werden können,
  • die Wundbehandlung,
  • die pathologischen Leistungen oder
  • die Kombinationstherapien bei der Behandlung von Tumoren.

Wichtige Verbesserungen

Das Genehmigungsgesuch vom 15.07.2025 zeigt,

  • dass die Tarifpartner nun bereit sind,
    • bei Bedarf rasch zu handeln.
  • dass das Gesuch gerechtfertigt ist,
    • in einem Bereich mit jahrelang nicht vollständig revidiertem Tarif.

Der Bundesrat begrüsst,

  • dass sich die Tarifpartner bereits vor Inkrafttreten der Gesamt-Tarifstruktur auf deren Verbesserung einigen konnten.

Zum Dokument „Ambulanter Arzttarif“

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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