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Erbrecht / Steuern Privatpersonen

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Vereinfachte Nachbesteuerung von Erben: Voraussetzungen

DBG 153a

Datum:
03.11.2025
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Erbrecht, Besteuerung Privatpersonen
Thema:
Vereinfachte Nachbesteuerung von Erben
Stichworte:
Erbschaft, Nachbesteuerung, Steuern
Erlass:
DBG 153a
Entscheid:
BGer 9C_42/2024 vom 05.12.2024
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Auslegung der Norm von DBG 153a ergibt,

  • dass von einem Anreiz für Erben, unversteuerte Vermögens- und Einkommenswerte zu melden,
    • nur auszugehen ist,
      • wenn die Steuerbehörde hiervon noch keine Kenntnis hat.

Massgebend ist der Kenntnisstand der Steuerbehörden und damit

  • der Zeitpunkt, in welchem eine allfällige Meldung des Alleinerben erfolgt.

Was den Steuerbehörden in diesem Moment bereits bekannt ist,

  • kann nicht erst durch Meldung des Alleinerben aufgedeckt werden.

Ergebnis

Die «unversteuerten Geldzuflüsse» wurden «womöglich durch die Erbschaftsverwalterin des Nachlasses …» dem Steueramt gemeldet,

  • weshalb die Zuflüsse in den betreffenden Steuerjahren über die «ordentliche Nachbesteuerung» (DBG 151 Abs. 1) bei der Erbin zu besteuern waren.

BGer 9C_42/2024 vom 05.12.2024

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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