Einleitung
Mehrere tausend Unternehmen rechnen heute die MWST
- nur noch einmal pro Jahr ab (anstatt vierteljährlich).
Voraussetzungen
Möglich ist dies für Unternehmen,
- welche einen Umsatz von CHF 5’005’000 pro Jahr nicht überschreiten und
- die die Abrechnungen in den letzten drei Jahren, welche folgende Voraussetzungen erfüllten:
- fristgerechte Abrechnungseinreichung;
- fristgerechte Bezahlung.
Umstellung
Die Umstellung ist einfach und direkt möglich im:
Die Umstellungs-Gelegenheit kann genutzt werden:
- bis spätestens am 28.02.2026.
Detail-Informationen
«Schnell und übersichtlich abrechnen
Wollen Sie bei der Abrechnung auch Korrekturabrechnungen, Jahresabstimmungen, Fristenverlängerungen und weitere Funktionalitäten verwenden? Einfach Benutzerkonto erstellen und kostenlos MWST-Abrechnung pro nutzen. …»
«Web-Publi
Alle MWST-Informationen finden Sie in den Praxispublikationen.
MWST-Branchen-Infos (MBI)
Gesetzliche Grundlagen
«Fragen und Antworten
Haben Sie Fragen zum Service MWST abrechnen? Hier finden Sie die Antworten zu den häufigsten Fragen.»
Quelle: Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV vom 11.12.2025
Weiterführende Informationen
- Vernehmlassung
- MWSTG-Änderung durch die Räte
- Erhöhung der MWST-Sätze
Quelle
LawMedia Redaktionsteam