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MWST: Nur noch einmal pro Jahr die MWST abrechnen

Datum:
11.12.2025
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Mehrwertsteuern, Unternehmenssteuern
Thema:
MWST-Abrechnung
Stichworte:
Abrechnung, Mehrwertsteuer, MWST, MWST-Abrechnung
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Einleitung

Mehrere tausend Unternehmen rechnen heute die MWST

  • nur noch einmal pro Jahr ab (anstatt vierteljährlich).

Voraussetzungen

Möglich ist dies für Unternehmen,

  • welche einen Umsatz von CHF 5’005’000 pro Jahr nicht überschreiten und
  • die die Abrechnungen in den letzten drei Jahren, welche folgende Voraussetzungen erfüllten:
    • fristgerechte Abrechnungseinreichung;
    • fristgerechte Bezahlung.

Umstellung

Die Umstellung ist einfach und direkt möglich im:

Die Umstellungs-Gelegenheit kann genutzt werden:

  • bis spätestens am 28.02.2026.

Detail-Informationen

«Schnell und übersichtlich abrechnen

Wollen Sie bei der Abrechnung auch Korrekturabrechnungen, Jahresabstimmungen, Fristenverlängerungen und weitere Funktionalitäten verwenden? Einfach Benutzerkonto erstellen und kostenlos MWST-Abrechnung pro nutzen. …»

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«Web-Publi

Alle MWST-Informationen finden Sie in den Praxispublikationen.

MWST-Branchen-Infos (MBI)

Gesetzliche Grundlagen

«Fragen und Antworten

Haben Sie Fragen zum Service MWST abrechnen? Hier finden Sie die Antworten zu den häufigsten Fragen.»

MWST abrechnen

Quelle: Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV vom 11.12.2025

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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