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Vekehrsrecht / Autorecht

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Neue Verkehrsregeln ab 2026

Ein Überblick

Datum:
17.12.2025
Rechtsgebiet:
Verkehrsrecht, Autorecht
Thema:
Neue Verkehrsregeln ab 2026
Stichworte:
neue Bestimmungen, Regeln, Strassenverkehr, Strassenverkehrsrecht, Überblick, Verkehrsregeln
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Einleitung

Autofahrer sollten ab 01.01.2026 in der Schweiz aufpassen:

  • Es treten zahlreiche Neuerungen im Strassenverkehrsrecht in Kraft.

Am 01.01.2026 bzw. ab 01.07.2026 treten neue Bestimmungen in Kraft, entweder technologie- und abgabenbedingt oder aufgrund neuer Erkenntnisse.

Nachfolgend Ausführungen zu den neusten Inkraftsetzungen.

Ab 01.01.2026

Fahrzeugzulassung: Verwendung elektronischer Einzelfahrzeugdaten

Die Elektronischen EU-Übereinstimmungsbescheinigungen (CoC / eCoC)

  • von in der Europäischen Union (EU) genehmigten Fahrzeugen
    • werden vom ASTRA
      • auf Antrag von Fahrzeugimporteuren bezogen aus:
        • einer zentralen europäischen Datenbank (Eucaris) oder
        • von den zuständigen ausländischen Genehmigungsbehörden.
    • werden aus den dabei gewonnenen Einzelfahrzeugdaten
      • im Informationssystem Verkehrszulassung (IVZ) erfasst und
        • sowohl für die Fahrzeugzulassung
        • als auch zur Einsicht im Datenblatt‑Portal bereitgestellt.

Personenwagen: Administrative Zulassung

Neue Personenwagen (Klasse M1, < 3.5 t),

  • wofür elektronische Einzelfahrzeugdaten vorliegen,
    • können in der Regel rein administrativ und
    • ohne physische Prüfung durch das jeweilige kantonale Strassenverkehrsamt zugelassen werden.

Dadurch kommt es

  • zu einer Effizienzsteigerung,
    • wird der Aufwand für die Fahrzeugzulassung reduziert und
    • es werden die Zulassungsfristen verkürzt.

Befreiung Typengenehmigungspflicht: Fahrzeuge mit einer EU-Übereinstimmungsbescheinigung

Fahrzeuge, die über

  • eine gültige EU‑Übereinstimmungsbescheinigung
    • in Papier- oder
    • in elektronischer Form verfügen

sind

  • von der schweizerischen Typengenehmigungspflicht befreit.

Diese Fahrzeuge können in der Schweiz

  • erstmalig auf jede beliebige Person zugelassen werden,
    • sofern die übrigen Zulassungsanforderungen erfüllt sind.

Prüfungsbericht: Wegfall der Kontrollmarken

Das Aufkleben der Kontrollmarken auf dem Prüfungsbericht — bisher als Nachweis für die Bezahlung der Typengenehmigungsgebühr pro zugelassenes Fahrzeug verwendet —

  • entfällt.

Die Gebühren werden künftig erhoben

  • mittels periodischer Rechnungsstellung oder
  • einer Online-Bezahllösung (Micropayment).

Die Gebührensätze bleiben unverändert

  • bei CHF 5.50 bzw.
  • bei CHF 4.00 pro zugelassenes Fahrzeug beziehungsweise
  • pro erstelltem Einzelfahrzeugdatensatz.

Neues Fahrzeugzulassungserfordernis: CO2-Sanktion

Fahrzeugausweise und Kontrollschilder für

  • Personenwagen,
  • Lieferwagen und
  • leichte Sattelschlepper,

werden nur noch dann erteilt, wenn

  • eine allenfalls nach dem CO2‑Gesetz vom 23. Dezember 2013 geschuldete Sanktion vollständig entrichtet ist

oder

  • das Fahrzeug zugewiesen wurde
    • der Neuwagenflotte eines/einer Grossimportierenden oder
    • einer Emissionsgemeinschaft.

Sobald der/die Importierende die entsprechende Bestätigung vorlegt,

  • kann das Fahrzeug beim zuständigen kantonalen Strassenverkehrsamt zugelassen werden.

Ausnahme von der Zulassungspflicht: Präzisierung von Arbeitskarren

Gemäss fortgeltendem Recht sind Arbeitskarren mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 10 km/h

  • von der Zulassungspflicht ausgenommen.

Dafür werden weiterhin nicht benötigt:

  • Fahrzeugausweise und
  • Kontrollschilder.

Die massgebliche Bestimmung erfährt jedoch

  • neu eine Präzisierung in Bezug auf Ausnahmefahrzeuge.

So benötigen diese dem Grundsatze

  • Fahrzeugausweise und
  • Kontrollschilder,

Voraussetzung:

  • Der im konkreten Einzelfall die Kategorisierung des Arbeitskarrens als «Ausnahmefahrzeug»
    • darf nicht bloss auf dem Montieren von Gummiraupen-Laufwerken beruhen.

Leistungsgewicht von Motorrädern: Einheitliche Berechnungsmethode

Das Leistungsgewicht von Motorrädern

  • wird künftig schweizweit einheitlich
    • nach der in der EU verwendeten Methode berechnet.

Neu gilt dabei

  • als Leistungsgewicht
    • das Verhältnis von Motorleistung zur Masse in fahrbereitem Zustand
  • statt
    • des bisherigen Verhältnisses von Motorleistung zum Leergewicht.

Der Grenzwert des Leistungsgewichts wird gemäss

  • neu formulierter Rechtslage fortan
    • auf eine Stelle nach dem Komma angegeben;
  • in den Fahrzeugausweisen erfolgt
    • die Angabe einheitlich gerundet auf das nächste Hundertstel.

Ab 01.07.2026

Internationaler Strassentransport: Neue Regeln für Arbeits- und Ruhezeiten

Im internationalen Güterverkehr unterstehen

  • Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen über 2.5 t
    • künftig der Arbeits- und Ruhezeitverordnung (ARV 1),
      • wenn der Führer
        • mehr als die Hälfte der Arbeitszeit mit Fahren verbringt.

Für den inländischen Verkehr ändert sich nichts.

Ziel ist, die Förderung

  • der Verkehrssicherheit und
  • faire Arbeitsbedingungen im grenzüberschreitenden Transportverkehr.

Reminder: Winterreifen-Pflicht

  • Österreich
    • 1. November bis zum 15. April.
  • Italien
    • Je nach Provinz unterschiedlich
      • streckenbezogen und nach den Witterungsverhältnissen, an der Strasse signalisiert
      • Südtirol
        • 15. November bis zum 15. April
    • Empfehlenswerte Nutzdauer der Winterpneus
      • von Oktober bis Ende April.
  • Frankreich
    • Vom 1. November bis 31. März in bestimmten Gemeinden und Bergregionen (Mindestprofiltiefe 3,5 mm)
    • Ab 1. November 2024 gelten nur noch Reifen mit dem Schneeflockensymbol (der sog. Three-Peak-Mountain Snowflake) als Winterreifen.
  • Deutschland
    • In Deutschland gilt keine generelle Winterreifenpflicht, aber eine situative (bei winterlichen Strassenverhältnissen: Winterpneus oder Fahrzeug stehen lassen).
  • Schweiz
    • Keine allgemeine Winterreifenpflicht, aber Pflicht zur Beherrschbarkeit und zur Fahrtauglichkeit des Fahrzeugs.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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