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Bussenkatalog

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Geschwindigkeitsbussen

Rechtsgebiet:
Bussenkatalog
Stichworte:
Bussenkatalog
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Bussen und Geldstrafen

Tempo 30

(in km/h)

Innerorts
50/60 km/h

(in km/h)

Ausserorts/
Autostrasse

(in km/h)

Autobahn

(in km/h)

Strafe

(in CHF)

Einfache Verletzung von Verkehrsregeln

1-15

1-15

1-20

1-25

Ordnungsbussenverfahren

16-17

16-20

21-25

26-30

400.00 Busse

18-19

21-24

26-29

31-34

600.00 Busse

Grober Verletzung von Verkehrsregeln

 

25-29

30-34

35-39

20 Tagessätze Geldstrafe

20-24

 

35-39

40-44

30 Tagessätze Geldstrafe

25-29

30-34

 

45-49

50 Tagessätze Geldstrafe

 

 

40-44

50-54

60 Tagessätze Geldstrafe

 

35-39

 

55-59

70 Tagessätze Geldstrafe

30-34

 

45-49

60-64

90 Tagessätze Geldstrafe

35-39

40-49

50-59

65-79

ab 120 Tagessätze Geldstrafe

ab 40

ab 50

ab 60

ab 80

ab 1 Jahr Freiheitsstrafe

Quelle: Medienmitteilung der KSBS vom 31. Januar 2013

Geldstrafe

Die Geldstrafe ist eine Sanktion in Geld bei Verbrechen und Vergehen (StGB 34 ff.).  Im Gegensatz zur Busse ist die Höhe der Geldstrafe variabel. Sie bestimmt sich nach Anzahl und Höhe des Tagessatzes, den das Gericht nach dem Grad des Verschuldens und den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters bestimmt.

Zumessungsregeln 

  • Effektive Geldstrafe = Anzahl Tagessätze x Höhe Tagessatz in CHF
  • Anzahl Tagessätze bestimmt sich nach Verschuldensgrad des Täters
  • Höhe Tagessatz bestimmt sich nach finanziellen/persönlichen Verhältnissen

Bei der Bestimmung der Höhe des Tagessatzes gelten folgende Berechnungsregeln:

  • Ausgangspunkt = Nettoeinkommen pro Tag
  • Abzüge:
    • Steuern
    • Krankenkasse
    • ev. Unterhaltspflichten
  • Zusätzlich zu berücksichtigen sind:
    • Vermögen
    • Lebensaufwand
    • Existenzminimum

Sicherheitsmargen

Stationäre Geschwindigkeitsmessungen und festinstallierte Radar-Messstellen:

Messergebnis Nachfahrstrecke Abzug
bis 100 km/h   5 km/h
101 bis 150 km/h   6 km/h
ab 151 km/h   7 km/h

Nachfahrmessungen (direkt vom Gerät ausgewertet):

Messergebnis Nachfahrstrecke Abzug
unter 100 km/h 500 Meter 15 km/h
über 100 km/h 500 Meter 15 %
unter 100 km/h 1000 Meter 10 km/h
über 100 km/h 1000 Meter 10 %
unter 100 km/h 2000 Meter 8 km/h
über 100 km/h 2000 Meter 8 %

Lasermessungen:

Messergebnis Nachfahrstrecke Abzug
bis 100 km/h   3 km/h
101 bis 150 km/h   4 km/h
ab 151 km/h   5 km/h

Sanktionen

Verwarnung / Ausweisentzug

Eine Verwarnung bzw. ein Ausweisentzug kann (muss nicht in jedem Fall) ab einer Überschreitung von 16 km/h innerorts, von 21 km/h ausserorts und von 26 km/h auf der Autostrasse/Autobahn angeordnet werden. Die Geschwindigkeitsübertretungen sind Nettowerte nach Abzug der Sicherheitsmarge. Fallweise können bei schweren Überschreitungen zusätzslich noch Freiheitsstrafen verfügt werden.

Wichtige zusätzliche Faktoren für die Beurteilung sind hier ausserdem der automobilistische Leumund, die Witterungs- und Strassenverhältnisse, das Verschulden und die berufliche Notwendigkeit des Führerausweises.

Tipp:

Weitere Infos erhalten Sie auf der Website zu Führerausweisentzug

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