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Zivilprozessrecht

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Schlichtungsbehörden-Entscheid bei Klagebetrag-Reduktion auf Fr. 2’000.– anlässlich Schlichtungsverhandlung + Beklagten-Säumnis

ZPO 212; ZPO 238 f.; BV 29 Abs. 2

Datum:
15.12.2025
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Zivilprozessrecht
Thema:
Schlichtungsbehörden-Entscheid
Stichworte:
Beklagtensäumnis, Klagebetrag, Reduktion, Schlichtungsbegehren, Schlichtungsbehörde, Schlichtungsverhandlung
Erlass:
ZPO 212; ZPO 238 f.; BV 29 Abs. 2
Entscheid:
Obergericht des Kantons Zürich, I.Zivilkammer, Urteil vom 01.07.2025, RU250043
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Wenn die klagende Partei im Schlichtungsbegehren

  • einen Fr. 2’000.– übersteigenden Betrag geltend macht,
  • bei Säumnis der beklagten Partei anlässlich der Schlichtungsverhandlung den eingeklagten Betrag auf Fr. 2’000.– reduziert und
  • ein Urteil verlangt,

so darf die Schlichtungsbehörde nur dann einen Entscheid fällen,

  • wenn in der Vorladung ausdrücklich auf die Möglichkeit der Fällung eines Entscheids in diesem Fall (Reduktion des geltend gemachten Betrags auf maximal Fr. 2’000.–) hingewiesen wurde.

Für den Schlichtungsbehörden-Entscheid im Kompetenzbereich

  • gelten die gleichen Begründungsanforderungen
    • wie im gerichtlichen Verfahren.

Obergericht des Kantons Zürich
I.Zivilkammer
Urteil vom 01.07.2025
RU250043

nicht rechtskräftig

ZR 124 (2025) Nr. 51, S. 235 f.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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