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Gesetzgebung

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Gesetzesänderungen 2026 in der Schweiz: Der Überblick

Neue und / oder geänderte Erlasse

Datum:
09.01.2026
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Gesetze
Thema:
Gesetzesänderungen 2026 von A-Z in der Schweiz
Stichworte:
2026, Änderungen, Anpassung, Erlasse, Gesetzesänderungen, neue Gesetze, Neue Rechtserlasse 2026, Überblick
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Summary

Ab 2026 gelten in der Schweiz verschiedene neue Gesetze und Vorschriften.

Ohne Anspruch auf Vollständigkeit wird nachfolgend ein Kurzüberblick über die neuen oder geänderten Erlasse geboten wie der Arbeitsrechtliche 12. Mindestlohn, über die Einführung des Stalking-Straftatbestands bis hin zu neuen zivilprozessualen Regeln.

Arbeitsrecht

Mindestlohn für Hausangestellte

Die Mindestlöhne für Hausangestellte steigen per 01.01.2026

  • um 2 %.

Es werden

  • die Mindestlöhne an die Nominallohnentwicklung für die Jahre 2022 bis 2024 angepasst und
  • die Verordnung über den Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft (NAV Hauswirtschaft) um 3 Jahre verlängert.

Zuhausebetreuung und Personalverleih von Betreuenden

Für Personen, dieals Betreuende in Privathaushalten arbeiten und dabei im Rahmen eines Personalverleihs tätig sind,

  • gelten seit Ende 2025 neue Regeln in der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz (ArGV 2).

Energie

Energieeffizienz

Der Bundesrat (BR) nimmt per 01.01.2026 mehrere Anpassungen im Bereich der Energieeffizienz von Fahrzeugen vor:

  • Anpassungen bei der Kennzeichnung der Energieeffizienz in der Autowerbung.
  • Aufhebung der Anrechnung von Biogas bei der Energieetikette und den CO-Emissionsvorschriften.

Der Bundesrat (BR) passt regelmässig Verordnungen zur Energieeffizienz an EU-Recht an.

Strompreise

Gemäss einschlägiger Informationen werden 2026 die Strompreise in der Grundversorgung

  • durchschnittlich um 4 % sinken.

Grund dafür sind gemäss Eidgenössischer Elektrizitätskommission (Elcom)

  • tiefere Energiepreise.

Die Beschaffungsverträge aus den Jahren 2022 und 2023,

  • bei welchen die Preise u.a. aufgrund des Ukrainekrieges massiv angestiegen sind, würden laut Regierung voraussichtlich vielerorts auslaufen.

Gesundheitsrecht

Lebensmittel

Der Bund hat das Lebensmittelgesetz per 01.01.2026 angepasst:

  • Ziele
    • Gewährleistung des Gesundheitsschutzes;
    • Vermeidung von Handelshemmnissen.
  • Orientierung des Gesetzgebers
    • an Wissenschaftlichen Entwicklungen;
    • an Gesetzgebung der EU.
  • Einführung bzw. Korrekturen von Höchstgehalten
    • für bestimmte Kontaminanten;
    • für Schadstoffe (zB Melamin);
    • für als Flüssigkeit in Verkehr gebrachte
      • Säuglingsanfangsnahrung,
      • Folgenahrung und
      • Kleinkindnahrung.
  • 300 Höchstgehalte für Rückstände
    • für Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in Lebensmitteln.

Impfungen

Ab 01.01.2026 gelten bestimmte Impfungen als von der Franchise befreit:

  • Geltungsbereich
    • Betroffen sind sämtliche Impfungen der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV), d.h. nach KLV 12a
  • Betroffene Grundimpfungen
    • Zum Geltungsbereich zählen die Grundimpfungen gegen
      • Diphtherie,
      • Tetanus,
      • Keuchhusten und
      • Kinderlähmung,
      • Impfungen gegen
        • Masern,
        • Mumps,
        • Röteln und
        • Windpocken sowie
      • weitere Immunisierungen.
  • Betroffene Beratungen
    • Beratungen im Rahmen dieser Impfungen sind ab 01.01.2026 von der Franchise befreit.
  • Selbstbehalt
    • Es besteht aber weiterhin ein Selbstbehalt von 10 %.

Konsumkredite

Höchstzinssatz

Der Höchstzinssatz für Konsumkredite sinkt ab 01.01.2026

  • um 1 %.

Er beträgt ab diesem Zeitpunkt

  • für Barkredite
    • 10 % p.a. +
  • für Überziehungskredite
    • 12 % p.a.

Landesverteidigung

Armee

Per 01.01.2026 wird geändert:

  • die Verordnung über die Strukturen der Armee (VSA).

Die Schwerpunkte der Änderung betreffen gemäss Bundesrat (BR):

  • die Dezentralisierung der Luftwaffe;
  • die Organisation des Flugplatzkommandos,
  • «dass die Kampfflugzeuge sowie die Lufttransport- und Luftaufklärungsmittel auch an dezentralisierten Standorten eingesetzt werden können»;
  • die Organisation der Militärpolizei;
  • die Bildung des Kompetenzzentrums Weltraum und
  • die Modernisierung der Bodentruppen.

Der Bundesrat (BR) will die Armee zunehmend auf die Stärkung der Verteidigungsfähigkeit ausrichten.

Zivilschutz

Alle Wehrpflichtigen müssen leisten:

  • inskünftig
    • bis zum 40. Lebensjahr in den Zivilschutz resp.
  • wie bisher
    • maximal 14 Jahre Schutzdienst;
  • eine um 4 Jahre angehobene
    • Altersgrenze ab 01.01.2026.

Dadurch soll der Personalbestand im Zivilschutz erhöht werden, und zwar aus folgenden Gründen:

  • Ursprünglich in Aussicht genommenes Ziel
    • 72’000 Zivilschutzpflichtige.
  • Effektiver Personalbestand anfangs 2025
    • 57’000 Zivilschutzpflichtige.
  • Verkürzte Schutzdienstpflicht (ex 2021)
    • Kürzung der Schutzdienstpflichtdauer
      • auf Mannschaftsstufe und für Unteroffiziere
      • vom 40. auf das 36. Lebensjahr.
  • Schutzdienstpflicht für die Kantone
    • Den Kantonen wurde mittels Übergangsbestimmung erlaubt,
      • die Schutzdienstpflicht nach altem System für fünf Jahre zu verlängern.
    • Diese Übergangsbestimmung
      • endete per 31.12.2025.

Sozialversicherungsrecht

AHV-Rente

Die sog. «13. AHV-Rente» wird erstmals im Dezember 2026 ausbezahlt werden.

Die AHV-Altersrentner werden die «13. AHV-Rente» einmal pro Jahr automatisch, als Zuschlag zur «Dezemberrente», erhalten.

Wie die sog. «13. AHV-Rente» finanziert werden soll, ist noch ungeklärt.

Säule 3a

Personen, welche in der Schweiz erwerbstätig sind, erhalten 2026 erstmals die Gelegenheit zu «nachträglichen Einkäufen in die Säule 3a»:

  • Wer ab dem 01.01.2025 nicht jedes Jahr die Maximalbeiträge in seine Säule 3a einbezahlt hat,
    • kann diese Beiträge
      • künftig noch bis zu zehn Jahre rückwirkend einzahlen – und
      • auch von den Steuern abziehen.

Tardoc / Tarmed

Per 01.01.2026 ersetzt der neue Arzttarif «Tardoc» den bisherigen «Tarmed»:

  • Einigung auf neues Tarifsystem für ambulante ärztliche Leistungen
    • Ärzte, Spitäler und Krankenkassen haben sich 2025 auf das neue Tarifsystem für ambulante ärztliche Leistungen geeinigt.
  • Ziele des neuen Systems
    • Das neue System will
      • gerechtere und
      • transparentere Vergütungen.
    • Beseitigung von Fehlanreizen
  • Gültigkeitsdauer
    • Die neuen Tarife des «Tardoc» gelten vorerst bis Ende 2028.

Staatsrecht

Kanton Jura

Per 01.01.2026 wechselt die Gemeinde Moutier

  • vom Kanton Bern
  • zum Kanton Jura.

An einer Abstimmung im März 2021 haben die Stimmbürger der Gemeinde Moutier entschieden, dass sie inskünftig zum Kantonsgebiet Jura gehören wollen.

Die neue E-ID

Ende 2026 wird der Bund die neue Identitätskarte mit Chip (e-ID) einführen.

Die «e-ID» enthält biometrische Daten wie

  • die Fingerabdrücke und
  • das Gesichtsbild.

Die Grundlage für die e-ID bildet das neue Datenschutzgesetz (DSG),

  • was den Schutz persönlicher Daten im Netz stärkt.
  • Grundsatz
    • Die Nutzung der «e-ID» ist
      • freiwillig und
      • kostenlos.
  • Beschränkung für Inland-Gebrauch
    • Schweizer Bürger erhalten die «e-ID» auch weiterhin ohne Chip für den Gebrauch im Inland.

Steuern

Steuerliche Entlastungen bei der direkten Bundessteuer (dBSt)

Zum Ausgleich der sog. «kalten Progression» werden drei Abzüge angepasst, nämlich:

  • Feuerwehrsold:
    • Der Steuerfreibetrag steigt
      • von CHF 5’300.00
      • auf CHF 5’400.00.
  • Benutzung Privatauto (Arbeitsweg):
    • Der Abzug steigt
      • von CHF 0,70 / km
      • auf CHF 0,75 / km.
  • Gewinne aus Glücksspielen:
    • Der Freibetrag steigt leicht auf
      • CHF 1’071’000.00.

MWST

Ab 2026 soll bestimmten Steuerpflichtigen ermöglicht werden, nur noch ein Mal pro Jahr die Mehrwertsteuer (MWST) abzurechnen.

Strafrecht

Stalking

Per 01.01.2026 wird für «Nachstellung», auch «Stalking», im Strafgesetzbuch (StGB) eine eigenständige Strafnorm verankert.

  • Wer anderen «nachstellt», muss künftig rechnen mit einer
    • Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe.

Der Gesetzgeber will damit Betroffene besser schützen.

Änderung der Vo über das Strafregister-Informationssystem

Personen, welche als Jugendliche einen Mord begangen haben, können neu auch im Erwachsenenalter unter bestimmten Voraussetzungen direkt im Anschluss an eine jugendstrafrechtliche Sanktion verwahrt werden.

Ein solcher Entscheid und zusätzliche Informationen können im Strafregister-Informationssystem VOSTRA eingetragen werden.

Die hiezu erforderlichen Änderungen der Strafregisterverordnung hat der Bundesrat (BR) an seiner Sitzung vom 12.11.2025 auf den 01.01.2026 in Kraft gesetzt.

Verkehrsrecht

PW-Zulassung

Wer 2026 ein Auto kauft, kann dieses neu digital zulassen.

Der Bundesrat (BR) passt dafür nationales Recht an:

  • Datenzugriff
    • Es erhalten direkten Zugriff auf die relevanten Fahrzeugdaten:
      • Hersteller,
      • Importeure,
      • Händler,
      • Zulieferer,
      • Spediteure,
      • Werkstätten und
      • Behörden.
  • Zulassungsverfahren
    • Der Zulassungsprozess wird für die Beteiligten
      • einfacher und
      • effizienter.

Die Neuerungen treten am 01.01.2026 in Kraft.

Lieferwagen

Ab dem 01.07.2026 gelten neue Regeln für Arbeits- und Ruhezeiten im internationalen Strassentransport:

  • Ziel
    • Der Bundesrat (BR) will damit die Sicherheit im Strassentransport erhöhen.
  • Lieferwagen mit +2,5 to
    • Künftig sind auch grenzüberschreitend tätige Lieferwagenfahrer,
      • deren Fahrzeug schwerer als 2,5 Tonnen ist,
        • der Chauffeurverordnung (ARV 1) unterstellt.
  • Bisheriger Geltungsbereich (ab 3,5 to)
    • Bislang galt die Verordnung nur
      • für Fahrzeuge mit einem Gewicht von mehr als 3,5 Tonnen (Lastwagen) und
      • für Fahrzeuge, mit welchen mehr als 16 Personen befördert werden können (Kleinbusse und Gesellschaftswagen).
  • Neuer Geltungsbereich (ab 2,5 to)
    • Im grenzüberschreitenden Verkehr werden
      • Lieferwagenfahrer und Lastwagenfahrer also künftig gleichbehandelt.

Für die betreffenden Lieferwagenfahrer gelten die gleichen Arbeits-, Lenk- und Ruhevorschriften.

Schwerverkehr

Das System zur Erhebung der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA II) wird durch ein neues ersetzt (LSVA III):

  • Neue Erfassungsgeräte
    • Mit dem neuen System werden neue Erfassungsgeräte zum Einsatz gelangen.
  • Selbstmontage
    • Die Betreiber von Lastwagen können die Erfassungsgeräte neu selbst einbauen.
  • Automatische Fahrdatenübermittlung
    • Sämtliche Fahrdaten werden inskünftig automatisch übermittelt.
  • Entfallen der monatlichen Kontrollen
    • Mit dem neuen System entfallen die monatlichen Kontrollen.
  • Rechnungen und Veranlagungen
    • Die Rechnungen und Veranlagungen werden monatlich in digitaler Form auf einem elektronischen Portal ausgestellt.

Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) hat veröffentlicht eine

Güterverkehr

Der Bundesrat (BR) will stärken:

  • den Güterverkehr
    • per Bahn und
    • per Schiff;
  • die finanzielle Unterstützung
    • für den Schienengüterverkehr im Inland und
    • für die Güterschifffahrt (neu).

Per 01.01.2026 tritt dazu eine neue Gütertransportverordnung in Kraft.

Luftfahrt

Die Schweiz übernimmt per 01.02.2026 neue EU-Bestimmungen für die Luftfahrt, nämlich:

  • die Bodenabfertigung am Flughafen,
  • die Flugsicherheit,
  • das Flugverkehrsmanagement und
  • die Meldepflicht für Vorfälle der Informationssicherheit.

Werkvertragsrecht

Baumängel

Per 01.01.2026 treten Änderungen im Bauvertragsrecht in Kraft und stärken die Rechte der Immobilienkäufer:

  • Käufer von Neubauten
    • Die Neubaukäufer haben grundsätzlich Anspruch auf unentgeltliche Nachbesserungen bei Baumängeln.
  • Nachbesserungsrecht für Baumängel
    • Das Nachbesserungsrecht für Baumängel kann vertraglich nicht mehr wegbedungen werden.
  • Anwendung bei Bauwerkverträgen und Grundstückkaufverträgen mit Neubauten
    • Das Wegbedingungsverbot der Gewährleistungspflicht gilt für
      • Bauwerkverträge;
      • Kaufverträge von Grundstücken mit Neubauten, welche
        • noch zu errichten sind oder
        • die innerhalb der letzten zwei Jahre vor dem Verkauf erstellt wurden.
  • Rügefrist
    • Die Rügefrist wird verlängert:
      • von 7 Tage auf 60 Tage.
    • Offene und versteckte Mängel müssen gerügt werden innert
      • 60 Tagen nach Entdeckung.
  • Keine Fristenkürzung
    • Eine vertragliche Verkürzung der Frist ist nicht zulässig.

Beibehaltung Bauhandwerkerpfandrecht

In seinem Bericht vom 13.08.2025 gelangte der Bundesrat (BR) zum Schluss,

  • dass alle geprüften Lösungen die Praktikabilität des Bauhandwerkerpfandrechts verringern,
    • ohne die Risiken für die Grundeigentümerschaft wirksam zu beseitigen und,
  • dass auf eine Anpassung der geltenden Bestimmungen zu verzichten sei.

Zivilprozessrecht

Zivilprozesse

Der Bundesrat (BR) beabsichtigt den Einsatz elektronischer Kommunikationsmittel bei internationalen Zivilprozessen zu vereinfachen.

Ab 01.01.2026 können daher Personen, die von der Schweiz aus an einem ausländischen Zivilverfahren teilnehmen, ohne behördliche Genehmigung befragt oder angehört werden, und zwar

  • per Telefon- oder
  • per Videokonferenz.

Bisher war eine Genehmigung hiezu zwingend erforderlich.

Allerdings müssen künftig bestimmte Bedingungen erfüllt sein, wie:

  • Information der Schweizer Behörden;
  • Zustimmung der betroffenen Person zur Teilnahme.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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