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Anwälte / Staats- und Verwaltungsrechtspflege

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Kanton Basel-Stadt: Kantonales Anwaltsmonopol im Bereich der Staats- und Verwaltungsrechtspflege

BV 29; BV 36; BGG 40 + BGG 111; § 4 Advokaturgesetz/BS

Datum:
20.01.2026
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Staatsrecht, Anwälte / Mediatoren, Verwaltungsrechtspflege
Thema:
Kanton Basel-Stadt: Kantonales Anwaltsmonopol
Stichworte:
Anwälte, Basel, Kantonales Anwaltsmonopol, Parteivertreter, Rechtsanwälte, Staatsrechtspflege, Verwaltungsrechtspflege
Erlass:
BV 29; BV 36; BGG 40 + BGG 111; § 4 Advokaturgesetz/BS
Entscheid:
BGer 2C_29/2025 vom 27.03.2025
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

In concreto ging es um

  • den Wortlaut und
  • den Inhalt der strittigen kantonalen Regelung sowie
  • Streitgegenstand.

Das Recht auf freie Wahl der Rechtsvertretung

  • ist ein Teilgehalt des Anspruchs auf rechtliches Gehör,
    • welcher in sinngemässer Anwendung von BV 36 eingeschränkt werden kann.

Das in

  • § 4 Abs. 1 des basel-städtischen Advokaturgesetzes

vorgesehene Anwaltsmonopol,

  • welches auch den Bereich der kantonalen Verwaltungsjustiz erfasst,
    • ist bundesrechtskonform.

Das kantonale Anwaltsmonopole in Verwaltungsstreitsachen

  • verstösst nicht gegen
    • den Grundsatz der Verfahrenseinheit gemäss BGG 111 Abs. 1.

BGer 2C_29/2025 vom 27.03.2025

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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