Summary
Der Bundesrat (BR) hat an seiner Sitzung vom 19.12.2025 beschlossen,
- dem Bundespersonal für das Jahr 2025 einen Teuerungsausgleich von 0,1 Prozent zu gewähren.
Aufgrund der Kürzungsbeschlüsse des Parlaments
- ist der volle Ausgleich der Teuerung 2025 nicht möglich.
Gewährung Teuerungsausgleich von 0,1 %
Der Bundesrat (BR) hat an seiner Sitzung vom 19.12.2025 beschlossen,
- dem Bundespersonal
- im Rahmen der Lohnmassnahmen 2026
- einen Teuerungsausgleich von 0,1 % zu gewähren.
- im Rahmen der Lohnmassnahmen 2026
Die Prognosen der Expertengruppe Konjunkturprognosen Bund
- gehen für 2025 zwar von einer Jahresteuerung von 0,2 % aus (Stand Dezember 2025).
Parlament kürzte Lohnmassnahmen von 0,2 % auf 0,1 %
Im Rahmen der Beratungen zum Budget 2026
- hat das Parlament die Mittel für Lohnmassnahmen so gekürzt,
- dass lediglich ein Teuerungsausgleich von 0,1 % finanziert werden kann.
Weiterführende Informationen:
Öffentliches Personalrecht
Änderungen der Bundespersonalverordnung (BPV)
Lohnanpassungen
- Lohnsystem der Bundesverwaltung: Bundesrat beschliesst Eckwerte für die Optimierung
- Bundespersonalrecht: Optimierungsvorschläge für das Lohnsystem der Bundesverwaltung
Betriebsordnung
Quelle
LawMedia Redaktionsteam