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Öffentliches Personalrecht

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Lohnmassnahmen 2026 (Kürzung Teuerungsausgleich von 0,2 % auf 0,1 %)

Parlament kürzte Teuerungsausgleich

Datum:
08.01.2026
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Öffentliches Personalrecht
Thema:
Lohnmassnahmen 2026
Stichworte:
Bundespersonal, Kürzung, Lohnmassnahmen, Öffentliches Personalrecht, Parlament, Teuerung, Teuerungsanpassung, Teuerungsausgleich
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Summary

Der Bundesrat (BR) hat an seiner Sitzung vom 19.12.2025 beschlossen,

  • dem Bundespersonal für das Jahr 2025 einen Teuerungsausgleich von 0,1 Prozent zu gewähren.

Aufgrund der Kürzungsbeschlüsse des Parlaments

  • ist der volle Ausgleich der Teuerung 2025 nicht möglich.

Gewährung Teuerungsausgleich von 0,1 %

Der Bundesrat (BR) hat an seiner Sitzung vom 19.12.2025 beschlossen,

  • dem Bundespersonal
    • im Rahmen der Lohnmassnahmen 2026
      • einen Teuerungsausgleich von 0,1 % zu gewähren.

Die Prognosen der Expertengruppe Konjunkturprognosen Bund

  • gehen für 2025 zwar von einer Jahresteuerung von 0,2 % aus (Stand Dezember 2025).

Parlament kürzte Lohnmassnahmen von 0,2 % auf 0,1 %

Im Rahmen der Beratungen zum Budget 2026

  • hat das Parlament die Mittel für Lohnmassnahmen so gekürzt,
    • dass lediglich ein Teuerungsausgleich von 0,1 % finanziert werden kann.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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