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Schuldbetreibung

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Nichtbekanntgabe von Betreibungseinträgen: Weitere Präzisierung per 01.01.2026 in Kraft getreten

nSchKG 8a Abs. 3 lit. d

Datum:
15.01.2026
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Schuldbetreibung
Thema:
Nichtbekanntgabe von Betreibungseinträgen
Stichworte:
Betreibungseintrag, Betreibungseinträge, Nichtbekanntgabe, Präzisierung, ungerechtfertigte Betreibungen
Erlass:
nSchKG 8a Abs. 3 lit. d
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Summary

Am 01.01.2026 wurde die neueste Revision, welche die Praxis des Bundesgerichts zur Ernsthaftigkeit der Betreibung (Unterliegen im Rechtsöffnungsverfahren) gesetzlich verankert (AS 2025 522), in Kraft gesetzt.

Zum neuen Inhalt

Personen und Gesellschaften, die ungerechtfertigt betrieben wurden, können künftig leichter verhindern, dass Dritte davon Kenntnis erhalten:

  1. Neu kann das Gesuch um Nichtbekanntgabe während der gesamten Dauer des Einsichtsrechts Dritter eingereicht werden,
    1. also während 5 Jahren nach Abschluss des Verfahrens.
    2. Bisher hatte der Betriebene dafür nur 1 Jahr Zeit.
  2. Neu muss der Betriebene zudem nur noch nachweisen,
    1. dass der Gläubiger
      1. die Betreibung nicht weitergezogen hat oder
      2. mit seinem Anliegen endgültig gescheitert ist.

Zur History

Das Parlament hatte den Gesetzeswortlaut nach zwei in der Lehre kritisierten Entscheiden des Bundesgerichts – bereits am 21.03.2025 – korrigieren müssen:

Infolge nutzlos abgelaufener Referendumsfrist konnte die Gesetzesänderung per 01.01.2026 in Kraft gesetzt werden (vgl. auch das grüne highlight unten).

Publikation im Bundesblatt (BBl)

Auszug Gesetzeswortlaut per 01.01.2026

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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