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Schuldbetreibung

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Ende der Jahres-Stillstandsfrist zur Stellung des Fortsetzungsbegehrens?

SchKG 88; ZPO 336

Datum:
16.02.2026
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Schuldbetreibung
Thema:
Ende der Jahres-Stillstandsfrist zur Stellung des Fortsetzungsbegehrens?
Stichworte:
Fortsetzungsbegehren, Jahres-Stillstandsfrist, Jahresfrist, Rechtsvorschlag, Urteil, Vollstreckbarkeit
Erlass:
SchKG 88; ZPO 336
Entscheid:
BERN, Obergericht, 05. Juni 2025, ABS 24 439
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Ist Rechtsvorschlag erhoben worden,

  • so steht die Jahresfrist zwischen der Einleitung und der Erledigung eines dadurch veranlassten Gerichts- oder Verwaltungsverfahrens still.

Die Jahresfrist beginnt erneut zu laufen,

  • wenn das durch den Rechtsvorschlag notwendig gewordene Verfahren erledigt ist,
    • d.h. wenn das entsprechende Urteil vollstreckbar ist.

Das Schuldbetreibungsrecht (SchKG) bestimmt nicht,

  • wann die Vollstreckbarkeit eintritt.

Bei Zivilurteilen bestimmt sich die Vollstreckbarkeit nach ZPO 336.

  • Eine «vorläufige Vollstreckbarkeit» genügt (vgl. ZPO 336 Abs. 1 lit. b; siehe unten).

In Verwaltungsverfahren ist auch

  • eine «vorläufige Vollstreckbarkeit» ausreichend.

Dies gilt nur,

  • sofern und soweit nicht das materielle Recht die Rechtskraft als Voraussetzung der Vollstreckbarkeit fordert.

BERN
Obergericht
05. Juni 2025
ABS 24 439

BlSchK 89 (2025) Nr. 21, S. 380 ff.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Bildquelle: Von Ginkgo2gEigenes Werk, CC BY-SA 3.0, Link

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