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Landwirtschaftsrecht / Unternehmensrecht

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Landwirtschaft: BR will Landwirtschaftsbetriebe entlasten + Handlungsspielraum vergrössern

14 Verordnungsänderungen

Datum:
06.02.2026
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Gesellschaftsrecht / Gesellschaften, Landwirtschaftliche Pacht
Stichworte:
Landwirtschaft, Landwirtschaftsrecht, Unternehmensrecht
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Summary

Der Bundesrat BR) hat am 28.01.2026 eröffnet:

  • die Vernehmlassung zum landwirtschaftlichen Verordnungspaket 2026 eröffnet.

Die ab dem 01.01.2027 geltenden Verordnungsanpassungen

  • sollen die Betriebe administrativ entlasten.

Der Bundesrat schlägt hiezu eine Reihe vor:

  • Vereinfachung der Agrarpolitik;
  • Massnahmen im Bereich der Direktzahlungen
  • etc.

Die wesentlichen Änderungen

Dem Bundesrat (BR) möchte

  • die administrative Belastung der Landwirtschaftsbetriebe verringern und
  • ihnen einen grösseren Handlungsspielraum verschaffen.

Aus diesem Grund werden verschieden Änderungen vorgeschlagen:

  • Bereich der Direktzahlungen
    • Zusammenfassung bestimmter Typen von Biodiversitätsförderflächen (BFF) auf offener Ackerfläche
      • Ziel: Vereinheitlichung und Aufgabenerleichterung.
    • Teilnahme an den Produktionssystembeiträgen
      • Vereinfachung.
    • Aufhebung der Anforderungsvorgaben für Ökologischen Leistungsnachweises (ÖLN)
      • Mit dieser Aufhebung sollen die Betriebe und die Kantone administrativ und finanziell entlastet werden.
    • Anpassung der Anforderungen an den Pflanzenschutz
      • Verringerung der Anzahl der erteilten Sonderbewilligungen.
  • Bereich der Digitalisierung
    • Ansatz «Once-Only-Prinzip» (einmalige Erfassung von Daten)
      • Dieser Ansatz steht mit der Digitalisierungsstrategie und dem Projekt der Datenaustauschplattform agridata.ch in Einklang und erfordert eine Anpassung der Verordnung über Informationssysteme im Bereich der Landwirtschaft (ISLV).
  • Bereich der Einkommenssituation der Bauernfamilien
    • Genauere Untersuchung
      • Nach dieser Untersuchung soll eine Änderung der Verordnung über die Beurteilung der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft unterbreitet werden.
      • Zudem schlägt der Bundesrat (BR) im Rahmen der Strukturverbesserungen verschiedene Massnahmen vor,
        • um der Abnahme der liquiden Mittel im «Fonds-de-Roulement» für Investitionskredite entgegenzuwirken.
  • Bereich Aktionsplan Kontrollen
    • Folgen der Erledigung des Aktionsplans Kontrollen bei den Landwirtschaftsbetrieben im September 2025
      • Das Verordnungspaket 2026 soll nun ein zweiter Schritt im Vereinfachungsprozess werden.

Mit der Umsetzung der Agrarpolitik ab 2030 (AP30+) soll ein dritter Schritt folgen.

14 Verordnungsänderungen

Es werden insgesamt 14 Verordnungen im Rahmen des Verordnungspakets 2026 geändert.

Inkrafttreten

Die neuen Bestimmungen sollen am 1. Januar 2027 in Kraft treten.

Vernehmlassungsdauer

Die Vernehmlassung dauert bis zum 6. Mai 2026.

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Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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