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Stärkung der Kinderrechte: Bundesrat setzt auf nationale Institution statt Ombudsstelle

Datum:
16.04.2026
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Kindsrecht
Thema:
Stärkung der Kinderrechte
Stichworte:
Jugendliche, Kinder, Kinder- und Jugendförderungsverordnung, Kinderrechte, KJFV, Ombudsstelle, Stärkung der Kinderrechte
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Bundesrat will die Umsetzung der Kinderrechte in der Schweiz verbessern. An seiner Sitzung vom 15.01.2026 hat er beschlossen, eine nationale Institution zu schaffen, die als Kompetenzzentrum für Behörden und Fachorganisationen fungieren soll. Die rechtliche Grundlage dafür soll bis Ende 2026 in der Kinder- und Jugendförderungsverordnung (KJFV) verankert werden.

Mit diesem Schritt reagiert die Landesregierung auf ein langjähriges politisches Anliegen. Ziel der Neuerung ist es, das Fachwissen im Bereich der Kinderrechte zu bündeln und die Koordination zwischen den verschiedenen staatlichen Ebenen zu optimieren.

Zentrale Aufgaben: Wissen, Beratung und Vernetzung 

Die geplante nationale Institution wird keine neue Behörde im klassischen Sinne, sondern einer geeigneten Organisation werden spezifische Aufgaben übertragen. 

Zu ihrem Pflichtenheft gehört 

  • die Erarbeitung von fundierten Analysen darüber, wie es um die Umsetzung der Kinderrechte in der Schweiz steht. 
  • Zudem soll sie Behörden auf kommunaler, kantonaler und nationaler Ebene beratend zur Seite stehen 
  • und die Vernetzung der verschiedenen Akteure fördern. 

Damit soll sichergestellt werden, dass kinderrechtliche Aspekte in Verwaltungsprozessen und politischen Vorhaben künftig stärkeres Gewicht erhalten.

Politischer Hintergrund und die Debatte um die Ombudsstelle 

Die Teilrevision der KJFV ist die direkte Folge der parlamentarischen Motion 19.3633 «Ombudsstelle für Kinderrechte». Der Bundesrat verfolgt damit einen Kurs weiter, den er bereits Ende 2023 mit der Eröffnung der Vernehmlassung eingeschlagen hatte.

Finanzlage und Föderalismus als begrenzende Faktoren 

Trotz der Kritik aus der Vernehmlassung hält der Bundesrat an seinem ursprünglichen Modell fest. Er begründet dies primär mit zwei Argumenten:

  1. Finanzen: Angesichts der angespannten Bundesfinanzen sieht die Regierung derzeit keinen Spielraum für den Aufbau einer umfassenden neuen Infrastruktur.
  2. Kompetenzverteilung: In der Schweizer Staatsstruktur liegt die Hauptzuständigkeit für die Kinder- und Jugendpolitik sowie für viele relevante Rechtsbereiche (wie etwa der Kindesschutz) bei den Kantonen. Der Bundesrat will die föderale Kompetenzordnung respektieren und beschränkt sich daher auf eine unterstützende und koordinierende Funktion auf Bundesebene.

Nächste Schritte 

Der Bundesrat hat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) beauftragt, die entsprechende Revision der Kinder- und Jugendförderungsverordnung auszuarbeiten. Der Entwurf soll dem Gesamtbundesrat bis Ende 2026 vorgelegt werden, damit die neuen Strukturen zeitnah ihre Arbeit aufnehmen können.

Dokumente

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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