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Immobilienerwerb durch Ausländer / Lex Koller

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Verschärfung des Grundstückerwerbs durch Ausländer: Bundesrat eröffnet Vernehmlassung

Datum:
16.04.2026
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Immobilienerwerb durch Ausländer / Lex Koller
Thema:
Verschärfung des Grundstückerwerbs durch Ausländer
Stichworte:
Anlageimmobilien, Ausländer, Drittstaatsangehörige, Ferienwohnungen, Geschäftsimmobilien, Grundstücke, Grundstückerwerb, Immobilienerwerb, Investment, Personalwohnungen, Wohnraum, Wohnsitzaufgabe
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Bundesrat beabsichtigt, den Erwerb von Grundeigentum durch Personen im Ausland restriktiver zu gestalten. Zu diesem Zweck hat er am 15.04.2026 die Vernehmlassung für eine Revision des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG), bekannt als Lex Koller, eröffnet.

Die Vorlage ist eine Reaktion auf den knappen Wohnraum in der Schweiz und stellt eine Begleitmassnahme zur Ablehnung der Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz» vom Januar 2025 dar. Mit den vorgeschlagenen Änderungen soll der Fokus des Gesetzes wieder verstärkt auf seinen ursprünglichen Zweck gerichtet werden.

Einschränkungen für Drittstaatsangehörige und Wohnsitzaufgabe 

Ein zentrales Element der Revision betrifft Angehörige von Staaten ausserhalb der EU und der EFTA. Diese sogenannten Drittstaatsangehörigen sollen künftig auch für den Erwerb von Hauptwohnungen eine Bewilligung einholen müssen. 

Zudem sieht der Entwurf eine Veräusserungspflicht vor: 

  • Werden solche Immobilien nicht mehr als Hauptwohnsitz genutzt – etwa infolge eines Wegzugs aus der Schweiz –, 
  • müssen sie innerhalb von zwei Jahren wieder verkauft werden.

Eingriffe bei Geschäfts- und Anlageimmobilien 

Im Bereich der Geschäftsimmobilien will der Bundesrat reine Kapitalanlagen durch Personen im Ausland unterbinden. Während der Erwerb von Grundstücken für den betriebseigenen Zweck weiterhin bewilligungsfrei und unbeschränkt möglich bleiben soll, wird der Kauf von Immobilien zu Vermietungs- oder Verpachtungszwecken für diesen Personenkreis untersagt.

Zusätzlich soll der Zugang zum Kapitalmarkt eingeschränkt werden. Personen im Ausland wird es künftig grundsätzlich untersagt, börsenkotierte Anteile an Wohnimmobiliengesellschaften sowie Anteile an Immobilienfonds oder Immobilien-SICAV zu erwerben, sofern diese regelmässig am Markt gehandelt werden.

Verschärfungen bei Ferienwohnungen und Kontingenten 

Auch im Segment der Ferienwohnungen und Wohneinheiten in Apparthotels sieht die Vorlage Verschärfungen vor. 

  • Einerseits sollen die jährlichen Bewilligungskontingente der Kantone reduziert werden. 
  • Andererseits wird die sogenannte Zweitveräusserung neu geregelt:
    • Verkauft eine Person im Ausland eine Ferienwohnung an eine andere Person im Ausland, soll dies künftig das kantonale Kontingent belasten. 
    • Bisher waren solche Transaktionen ohne Anrechnung auf das Kontingent möglich.

Erleichterung bei Personalwohnungen 

Neben den Verschärfungen enthält die Vorlage die Umsetzung der parlamentarischen Motion 22.4413 (Schmid). Diese sieht eine Lockerung der Voraussetzungen vor, unter denen Hotels Personalwohnungen erwerben dürfen.

Die Vernehmlassung zu diesen Gesetzesänderungen dauert bis zum 15. Juli 2026.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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