Hier finden Sie Informationen, Muster und Checklisten zum Thema Wohnrecht.
Das Wohnrecht gilt als dingliche Befugnis in einem Gebäude oder in einem Gebäudeteil Wohnung zu nehmen und kommt der Nutzniessung sehr nahe; soweit nichts anderes bestimmt ist, finden nach ZGB 776 Abs. 3 die Normen über die Nutzniessung Anwendung. Wichtige Unterschiede gegenüber der Nutzniessung bestehen in Bezug auf die Belastung nur eines Grundstücks (nicht zu Lasten beweglicher Sachen), beschränkte Nutzung (nur wohnen) und hinsichtlich der Höchstpersönlichkeit (Recht ist unübertragbar und unvererblich).
Weiteres im Einzelnen nachfolgend:
Agenda
News rund um Immobilien und Eigentum in der Schweiz
News und aktuelle Informationen zu Immobilien, Wohneigentum, Unternehmensimmobilien und dem Schweizer Immobilienmarkt finden Sie auf dem News-Blog der LawMedia AG unter Sachenrecht / Immobilien:
law-news.ch » Sachenrecht/Immobilien