Sie befinden sich: Home » Kurzarbeitsentschädigung (KAE): Bundesrat verlängert Höchstbezugsdauer für Kurzarbeitsentschädigung von 24 Monaten
Summary
Der Bundesrat (BR) hat am 27.05.2026 beschlossen,
- die aktuell auf 24 statt der gesetzlich vorgesehenen 12 Monate festgelegte Höchstdauer für den Bezug von Kurzarbeitsentschädigung (KAE)
ein weiteres Mal zu verlängern:
- Die Verlängerung gilt daher neu bis zum 31.01.2027.
Verlängerung mit neuer Prüfung per Ende 2026
Die Verlängerung ist auf sechs Monate beschränkt, da Ende 2026 erneut geprüft werden soll, ob insbesondere angesichts der Konjunkturentwicklung eine weitere Verlängerung angezeigt ist.
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Quelle
LawMedia Redaktionsteam
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