Summary
Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates (RK-S) hat am 27.05.2026
- die Vernehmlassung zu einer Vorlage eröffnet,
mit welcher die
- formelle Lebenspartnerschaft (Pacte civil de solitarité (PACS))
als
- neues Rechtsinstitut für Paarbeziehungen in der Schweiz
geschaffen werden soll.
Damit wird die parlamentarische Initiative Caroni 22.448 «Einen Pacs für die Schweiz» umgesetzt.
Ausgangslage
Derzeit ist das «Konkubinat» rechtlich uneinheitlich und nur punktuell geregelt,
- was zu Rechtsunsicherheit führt.
Die «Ehe» soll das zentrale Institut für Paare und Familien bleiben:
- Die umfassenden, lebenslang ausgelegten Rechtsfolgen der Ehe reichen jedoch für viele Paare zu weit, insbesondere für viele junge Paare oder bereits früher einmal verheiratete Personen.
Kommissionsvorschlag: «PACS»
Die Kommission (RK-S) schlägt daher mit dem «PACS» vor:
- in einem neuen Spezialgesetz
- eine neue Rechtsform für Paarbeziehungen.
Beabsichtigt ist dem Sinne nach ein «Konkubinats plus», welches näher beim Konkubinat als bei der Ehe liegt.
Ziel: Mehr Rechtssicherheit ohne Konkurrenzierung der umfassenderen Ehe
Dieses einfache, klare und flexible neue Institut soll
- die Rechtssicherheit für Personen in einer festen Paarbeziehung stärken,
- ohne dabei in Konkurrenz zur rechtlich viel umfassenderen Ehe zu treten.
Spezialgesetz soll es richten
Das Spezialgesetz regelt insbesondere
- Begründung;
- Rechtswirkungen;
- die Auflösung des PACS.
Begründung
Für die PACS-Begründung stellt die RK-S-Kommission zwei Varianten zur Diskussion:
- entweder durch öffentliche Beurkundung
- oder durch gemeinsame Erklärung beim Zivilstandsamt.
Rechtswirkungen
Die Rechtswirkungen des PACS sollen sich primär beschränken auf
- die Dauer des Zusammenlebens;
- einzelne Bereiche
- gegenseitige Beistands- und Unterhaltspflichten;
- Vertretung der Gemeinschaft;
- Schutz der Familienwohnung.
Der «Ehe» weiterhin vorbehalten bleiben zahlreiche Rechtswirkungen wie
- Auswirkungen auf den Güterstand und
- in Bezug auf die Kinder.
Auflösung
Die Auflösung des PACS soll möglich sein wie folgt:
- einfach,
- rasch und
- ohne Gerichtsverfahren
- sowohl einvernehmlich
- als auch einseitig
- beim Zivilstandsamt.
Umwandlung kantonaler Partnerschaften
Bereits bestehende kantonale Partnerschaften sollen
- in einen eidgenössischen PACS umgewandelt werden können.
Vernehmlassungsfrist: Bis 17.09.2026
Die Vernehmlassungsfrist dauert bis
- 17.09.2026.
Die Parlamentsdienste werden bei der Durchführung der Vernehmlassung vom Bundesamt für Justiz unterstützt.
Vernehmlassungs-Einreichung
Die Stellungnahmen sind unter folgender E-Mail-Adresse einzureichen (bitte nebst einer PDF-Version auch eine Word-Version):
Vernehmlassungs-Doku
Die Vernehmlassungs-Unterlagen können abgerufen werden auf den Websites:
Weiterführende Informationen
Konkubinat + Pacs: BR publiziert Bericht
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Quelle
LawMedia Redaktionsteam