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Familienrecht

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Pacte civil de solidarité (PACS): Dieses neue Lebenspartnerschafts-Modell soll Rechtssicherheit + Schutz beim Zusammenleben bieten

Neues Rechtsinstitut für Paarbeziehungen

Datum:
28.05.2026
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Familienrecht
Thema:
Pacte civil de solidarité (PACS)
Stichworte:
formelle Lebenspartnerschaft, Konkubinat, Lebenspartner, Lebenspartnerschaft, Paarbeziehungen, Pacs, Pacte civil de solidarité, Rechtssicherheit, Schutz, Zusammenleben
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Summary

Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates (RK-S) hat am 27.05.2026

  • die Vernehmlassung zu einer Vorlage eröffnet,

mit welcher die

  • formelle Lebenspartnerschaft (Pacte civil de solitarité (PACS))

als

  • neues Rechtsinstitut für Paarbeziehungen in der Schweiz

geschaffen werden soll.

Damit wird die parlamentarische Initiative Caroni 22.448 «Einen Pacs für die Schweiz» umgesetzt.

Ausgangslage

Derzeit ist das «Konkubinat» rechtlich uneinheitlich und nur punktuell geregelt,

  • was zu Rechtsunsicherheit führt.

Die «Ehe» soll das zentrale Institut für Paare und Familien bleiben:

  • Die umfassenden, lebenslang ausgelegten Rechtsfolgen der Ehe reichen jedoch für viele Paare zu weit, insbesondere für viele junge Paare oder bereits früher einmal verheiratete Personen.

Kommissionsvorschlag: «PACS»

Die Kommission (RK-S) schlägt daher mit dem «PACS» vor:

  • in einem neuen Spezialgesetz
    • eine neue Rechtsform für Paarbeziehungen.

Beabsichtigt ist dem Sinne nach ein «Konkubinats plus», welches näher beim Konkubinat als bei der Ehe liegt.

Ziel: Mehr Rechtssicherheit ohne Konkurrenzierung der umfassenderen Ehe

Dieses einfache, klare und flexible neue Institut soll

  • die Rechtssicherheit für Personen in einer festen Paarbeziehung stärken,
    • ohne dabei in Konkurrenz zur rechtlich viel umfassenderen Ehe zu treten.

Spezialgesetz soll es richten

Das Spezialgesetz regelt insbesondere

  • Begründung;
  • Rechtswirkungen;
  • die Auflösung des PACS.

Begründung

Für die PACS-Begründung stellt die RK-S-Kommission zwei Varianten zur Diskussion:

  • entweder durch öffentliche Beurkundung
  • oder durch gemeinsame Erklärung beim Zivilstandsamt.

Rechtswirkungen

Die Rechtswirkungen des PACS sollen sich primär beschränken auf

  • die Dauer des Zusammenlebens;
  • einzelne Bereiche
    • gegenseitige Beistands- und Unterhaltspflichten;
    • Vertretung der Gemeinschaft;
    • Schutz der Familienwohnung.

Der «Ehe» weiterhin vorbehalten bleiben zahlreiche Rechtswirkungen wie

  • Auswirkungen auf den Güterstand und
  • in Bezug auf die Kinder.

Auflösung

Die Auflösung des PACS soll möglich sein wie folgt:

  • einfach,
  • rasch und
  • ohne Gerichtsverfahren
    • sowohl einvernehmlich
    • als auch einseitig
  • beim Zivilstandsamt.

Umwandlung kantonaler Partnerschaften

Bereits bestehende kantonale Partnerschaften sollen

  • in einen eidgenössischen PACS umgewandelt werden können.

Vernehmlassungsfrist: Bis 17.09.2026

Die Vernehmlassungsfrist dauert bis

  • 17.09.2026.

Die Parlamentsdienste werden bei der Durchführung der Vernehmlassung vom Bundesamt für Justiz unterstützt.

Vernehmlassungs-Einreichung

Die Stellungnahmen sind unter folgender E-Mail-Adresse einzureichen (bitte nebst einer PDF-Version auch eine Word-Version):

[email protected]

Vernehmlassungs-Doku

Die Vernehmlassungs-Unterlagen können abgerufen werden auf den Websites:

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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