In dieser Kommentierung werden unterschiedlichste Aspekte des Konkubinats behandelt. Um das Grundkonzept des Konkubinats zu verstehen, werden zuerst die Voraussetzungen sowie Unterschiede zum Verlöbnis resp. zur Ehe erläutert.
Das Konkubinat als Form des Zusammenlebens wird oft gewählt, um nicht den starren Regeln der auf Dauer angelegten Ehe zu unterstehen und frei zu sein.
Der Gesetzgeber stellt den nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften kein situationsgerechtes gesetzliches Instrumentarium zur Verfügung.
Das soziale und finanzielle Netz zugunsten des anderen Partners fehlt. Verantwortungsbewusstsein gegenüber dem Partner verlangt nach einer individuellen Nachlass- und Vorsorgeplanung.