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Berufsregel-Verletzung: Notar, welcher Rechtsgeschäft unter Parteien öffentlich beurkundete, darf in nachfolgendem Streit nicht eine Partei als Anwalt vertreten

BGFA 12 lit. c

Datum:
02.06.2026
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Anwälte / Mediatoren, Notariatsrecht, Notariatsrecht / Beurkundungsrecht
Thema:
Berufsregel-Verletzung
Stichworte:
Anwalt, Berufsregel-Verletzung, Notar, Notariat, Öffentliche Beurkundung, Rechtsgeschäft, Streitigkeiten
Erlass:
BGFA 12 lit. c
Entscheid:
BGer 2C_315/2024 vom 05.08.2025
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Ein Notar, welcher ein Rechtsgeschäft öffentlich beurkundet hat, darf nicht als Anwalt eine der beteiligten Vertragsparteien im anschliessenden Streit hinsichtlich des nämlichen Rechtsgeschäfts vertreten.

Das Vertretungsverbot gilt auch für alle in der gleichen Kanzlei tätigen Rechtsanwälte. – Es lag eine verbotene Interessenkollision vor.

BGer 2C_315/2024 vom 05.08.2025

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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