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Arbeitslosenrecht

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Rekrutenschule + Stellensuche: Einstellung der Arbeitslosen-Anspruchsberechtigung

AVIG 17 + 30; AVIV 45

Datum:
03.06.2026
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Sozialversicherungsrecht, Arbeitsrecht
Thema:
Rekrutenschule + Stellensuche
Stichworte:
Anspruchsberechtigung, Arbeitslosigkeit, AVIG, AVIV, Einstellung, Rekrutenschule, Stellenbewerbungen
Erlass:
AVIG 17 + 30; AVIV 45
Entscheid:
BGer 8C_753/2024 vom 01.09.2025
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Grundlage

Während der Dauer der Rekrutenschule ist die

  • Stellensuche wie üblich bei Arbeitslosigkeit weiterzuführen,

bis eine Bestätigung vorliegt,

  • wonach eine Beförderung mit weiteren Dienstleistungen erfolgt.

Ungenügende Bemühungen

Die blosse Aussicht

  • auf eine Beförderung genügt nicht.

Die blosse Möglichkeit, beim früheren Arbeitgeber nach der Rekrutenschule eine Stelle anzutreten,

  • genügt ebenfalls nicht.

Erforderlich ist die Zusicherung einer Stelle:

  • Während der Rekrutenschule bestehen für die Stellensuche
    • ähnliche Umstände wie bei der Vollzeit-Stellensuche.

Erfordernis der konkreten Stellensuche und Stellenbewerbungen

Deshalb befreit das Absolvieren der Rekrutenschule

  • nicht von der Stellensuche.

Ergebnis

Es können daher zur Einstellung der Anspruchsberechtigung führen:

  • Unzureichende Bemühungen oder
  • zu wenig Stellenbewerbungen.

BGer 8C_753/2024 vom 01.09.2025

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Bildquelle: mediathek.admin.chCC BY-NC-ND

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