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Betreibung / Rechtsvorschlag

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Einwurf Rechtsvorschlagerklärung in Betreibungsamt-Briefkasten: Rechtzeitigkeit, Beweiswert privater Bestätigungsschreiben + antizipierte Beweiswürdigung

SchKG 74 Abs. 1; SchKG 20a Abs. 2 Ziffer 2; ZPO 177

Datum:
20.07.2026
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Betreibungsrecht, Rechtsvorschlag
Thema:
Einwurf Rechtsvorschlagerklärung in Betreibungsamt-Briefkasten
Stichworte:
Bestätigungsschreiben, Betreibung, Beweiswert, Beweiswürdigung, Briefkasten, Einwurf, Rechtsvorschlag, Rechtsvorschlagerklärung, Rechtzeitigkeit
Erlass:
SchKG 74 Abs. 1; SchKG 20a Abs. 2 Ziffer 2; ZPO 177
Entscheid:
Obergericht des Kantons Zürich, ll. Zivilkammer, Urteil vom 25.März 2026, PS250375
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Rechtzeitigkeit des Rechtsvorschlags ist mit dem Regelbeweismass der vollen Überzeugung

zu beweisen:

  • Eine Zeugenerklärung über den Einwurf des Rechtsvorschlags in den Briefkasten des Betreibungsamts, auch «privates Bestätigungsschreiben» genannt,

gilt

  • (nur) als Urkunde nach ZPO 177

und ist darüber hinaus

  • kein eigenständiges Beweismittel.

Die Aufsichtsbehörde

  • darf von der Einvernahme der Zeuginnen in antizipierter Beweiswürdigung absehen,
    • wenn sie zum Schluss kommt,
    • dass die Abnahme der Zeugenaussagen
      • aufgrund der Verflechtung der Zeuginnen mit dem Schuldner und
      • aufgrund weiterer konkreter Vorbehalte
    • den Beweis nach dem Regelbeweismass nicht zu erbringen vermöchte.

Obergericht des Kantons Zürich
ll. Zivilkammer
Urteil vom 25.März2O26
PS250375

ZR 125 (2026) Nr. 31

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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