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Mehrwertsteuern

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MWST-Steuersätze

Rechtsgebiet:
Mehrwertsteuern
Stichworte:
Mehrwertsteuer, Mehrwertsteuern, MWST
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Normalsatz

Die Steuer beträgt 8,1 % (seit 01.01.2024; bis 31.12.2023: 7,7 %)

Sondersatz

Beherbergungsleistungen (Übernachtungen mit Frühstück) der Hotellerie + Parahotellerie (zB Vermietung von Ferienwohnungen) unterliegen dem Satz von 3,8 % (bis 31.12.2023: 3,7%)

Reduzierter Satz

Für bestimmte Warenkategorien und Dienstleistungen besteht ein reduzierter Satz von 2,6 %, insbesondere für:

  • Lebensmittel (exklusive alkoholische Getränke) nach dem Bundesgesetz über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände vom 20.06.2014 (LMG)
    • Ausnahme
      • Der Normalsatz von 8,1 % gilt für Lebensmittel, die im Rahmen von gastgewerblichen Leistungen abgegeben werden
  • Vieh, Geflügel, Fische
  • Sämereien, lebende Pflanzen, Schnittblumen
  • Getreide
  • Futter- und Düngemittel
  • Medikamente
  • Zeitungen, Zeitschriften, Bücher und andere Druckerzeugnisse ohne Reklamecharakter der vom Bundesrat zu bestimmenden Printarten
  • Dienstleistungen der Radio- und Fernsehgesellschaften
    • Ausnahme
      • Der Normalsatz gilt für Dienstleistungen mit gewerblichem Charakter

Saldosteuersatz

  • Opting pro Saldosteuersatz
    • Steuerpflichtige mit einem Jahresumsatz bis CHF 5,02 Millionen und einer Steuerschuld von höchstens CHF 109 000 pro Jahr können eine vereinfachte Steuerabrechnung wählen
  • MWST-Deklaration ohne Vorsteuerabzugsermittlung (Meccano)
    • Die MWST-Steuerschuld wird durch Multiplikation des gesamten steuerbaren Bruttoumsatzes mit dem für die betreffende Branche geltenden sog. Saldosteuersatz ermittelt
    • Bei Anwendung solcher Saldosteuersätze – die immer niedriger als der Normalsatz (zZt. 8,1 %) sind – muss die an die Steuer auf den Umsätzen anrechenbare Vorsteuer nicht ermittelt werden, weil diese bereits bei der Festlegung des Saldosteuersatzes berücksichtigt wurde
  • MWST-Steuerausweis in der Rechnung
    • Die Saldosteuersätze dienen nur der Berechnung der MWST in der Abrechnung mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV)
    • Gegenüber den Leistungsempfängern (L+L) müssen hingegen die gesetzlichen Normal-Steuersätze von zur Zeit 8,1 %, 3,8 % oder 2,6 % angewandt werden

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