Sachverhalt
Im Rahmen des Verfahrens betreffend summarischen Rechtsöffnung sind die Erwägungen der Vorinstanz, wonach die Einwendung, ein Schuldversprechen könne die Verpflichtungen eines Mieters von Geschäftsräumen im Kanton Genf nicht rechtswirksam sichern, glaubhaft gemacht wurde, nicht zu beanstanden.
Begründung
OR 257e Abs. 4 räumt den Kantonen die Möglichkeit ein, auszuschliessen:
- bestimmte Formen der vom Mieter oder
- von einem Dritten für den Mieter zugunsten des Vermieters geleisteten Sicherheit.
Das einschlägige Gesetz des Kantons Genf lässt zur zwei Sicherheits-Formen zu:
- die in Geld oder in Wertpapieren geleistete Sicherheit und
- den Rückgriff auf die einfache Bürgschaft.
Die Aufzählung ist abschliessend:
- Die Garantie – wie ein Schuldversprechen – ist somit ausgeschlossen,
- weshalb kein Widerspruch zu OR 111 besteht.
Entscheid
- Die Beschwerde wird, soweit sie zulässig ist, abgewiesen.
- Die auf 5’500 Franken festgesetzten Gerichtskosten gehen zu Lasten der Beschwerdeführerin.
- Die Beschwerdeführerin hat dem Beschwerdegegner eine Entschädigung von 6’500 Franken als Prozesskosten zu zahlen.
- Das vorliegende Urteil wird den Parteien und der Zivilkammer des Gerichtshofs des Kantons Genf mitgeteilt.
BGer 4A_676/2024 vom 09.07.2025
B. Vertrag zu Lasten eines Dritten
Art. 111 OR
Wer einem andern die Leistung eines Dritten verspricht, ist, wenn sie nicht erfolgt, zum Ersatze des hieraus entstandenen Schadens verpflichtet.
II. Sicherheiten durch den Mieter
Art. 257e OR
1 Leistet der Mieter von Wohn- oder Geschäftsräumen eine Sicherheit in Geld oder in Wertpapieren, so muss der Vermieter sie bei einer Bank auf einem Sparkonto oder einem Depot, das auf den Namen des Mieters lautet, hinterlegen.
2 Bei der Miete von Wohnräumen darf der Vermieter höchstens drei Monatszinse als Sicherheit verlangen.
3 Die Bank darf die Sicherheit nur mit Zustimmung beider Parteien oder gestützt auf einen rechtskräftigen Zahlungsbefehl oder auf ein rechtskräftiges Gerichtsurteil herausgeben. Hat der Vermieter innert einem Jahr nach Beendigung des Mietverhältnisses keinen Anspruch gegenüber dem Mieter rechtlich geltend gemacht, so kann dieser von der Bank die Rückerstattung der Sicherheit verlangen.
4 Die Kantone können ergänzende Bestimmungen erlassen.
3. Durch provisorische Rechtsöffnung
a. Voraussetzungen
Art. 82 SchKG
1 Beruht die Forderung auf einer durch öffentliche Urkunde festgestellten oder durch Unterschrift bekräftigten Schuldanerkennung, so kann der Gläubiger die provisorische Rechtsöffnung verlangen.
2 Der Richter spricht dieselbe aus, sofern der Betriebene nicht Einwendungen, welche die Schuldanerkennung entkräften, sofort glaubhaft macht.
Art. 1 Emolument / Règlement d’exécution de la loi protégeant les garanties fournies par les locataires (RGFL)
Les établissements bancaires sont autorisés à prélever, pour l’ouverture d’un compte de dépôt ou de consignation, un émolument unique qui ne peut excéder :
| a) | dépôt jusqu’à 1 000 francs | 10 francs |
| b) | dépôt de 1 001 à 10 000 francs | 20 francs |
| c) | dépôt de plus de 10 000 francs | 50 francs |
Weiterführende Informationen
- Mietzinskaution / Sicherheitsleistung
- Garantie-Schuldversprechen nach OR 111
- Geldsicherheit
- Übersicht mit KI
- «Geldsicherheit» im Schweizer Kontext umfasst Prozesskautionen gemäß ZPO, bankeninterne Geldwäscherei-Prävention (GwG) und die Einlagensicherung. Zudem beinhalten anlagerechtliche Schutzbestimmungen die Sicherung von Vermögenswerten durch Beratungspflichten und Diversifikation. Weitere Informationen zum Anlegerschutz finden Sie auf LAW.CH.
- Übersicht mit KI
- Wertpapier-Sicherheit
- Einfache Bürgschaft
- Provisorische Rechtsöffnung
Übersicht mit KI
Wertpapier-Sicherheit
Auf LAW.CH finden sich spezialisierte Informationen zur Verwendung von Wertpapieren als Sicherheitsleistung im Schweizer Recht. Hier sind die Kernaspekte basierend auf den LAWINFO-Publikationen:
1. Sicherheitsleistung in Geld oder Wertpapieren (OR 257e)
- Mietzinskaution: Wertpapiere können gemäss Art. 257e OR als Sicherheit für Mietzinskautionen hinterlegt werden.
- Durchsetzung: Die Vereinbarung über die Sicherheitsleistung kann rechtlich durchgesetzt werden, oft verbunden mit der Herausgabe der Sicherheit nach Beendigung des Mietverhältnisses.
- Vorteile/Nachteile: Die Nutzung von Wertpapieren statt Geld bietet Chancen auf Kursgewinne, birgt aber auch das Risiko von Wertverlusten, was die Sicherheit mindern kann.
2. Wertpapiere als Kreditsicherheit (Lombardkredit)
- Belehnung: Wertpapiere dienen im Rahmen eines Lombardkredits als Pfand für einen Kredit.
- Wertschwankungen: Da Wertpapiere nicht statisch sind, erfolgt die Kreditgewährung nur im Rahmen eines Deckungsüberschusses (Margin Call Regelungen).
- Belehnungssätze: Diese richten sich nach BankG, BankVo und internen Richtlinien.
3. Rechtliche Grundlagen und Arten
- Definition: Ein Wertpapier ist eine Urkunde, die ein Vermögensrecht derart verbrieft, dass das Recht ohne die Urkunde weder geltend gemacht noch übertragen werden kann.
- Retentionsrecht: Gläubiger haben in bestimmten Fällen ein Rückbehaltungs- und Verwertungsrecht an Wertpapieren des Schuldners zur Sicherung von Forderungen.
- Sicherungsübereignung: Aktien oder andere Wertpapiere können zur Sicherung von Forderungen übereignet werden.
4. Weitere Aspekte
- Anlegerschutz: Es werden grundlegende Anlagekriterien wie Risiko (Bonitäts-, Zins-, Währungs-, Kursrisiko), Liquidität und Diversifikation behandelt.
- Unterscheidung: Es wird zwischen physisch verbrieften Wertpapieren und Wertrechten (entmaterialisiert) unterschieden.
Für detaillierte Checklisten und Musterverträge wird auf der Seite oft auf die LAWINFO-Datenbank verwiesen.
Quelle
LawMedia Redaktionsteam