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Sozialversicherungsrecht / Sozialversicherung

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Arbeitslose Mütter sollen Familienzulagen beziehen dürfen

Datum:
05.12.2018
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Sozialversicherungsrecht
Stichworte:
Familienzulagen, Sozialversicherungen, Sozialversicherungsrecht
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Bundesrat beantragt dem Parlament eine Lückenschliessung

Inskünftig sollen arbeitslose Mütter, die eine Mutterschaftsentschädigung beziehen, Anrecht auf Familienzulagen haben.

Auch die Voraussetzungen für den Ausbildungszulagen-Bezug sollen angepasst werden.

Schliesslich soll im Familienzulagengesetz (FamZG) die gesetzliche Grundlage für Finanzhilfen an Familienorganisationen geschaffen werden.

Der Bundesrat hat am 30.11.2018 die Botschaft zur entsprechenden Änderung des Familienzulagengesetzes (FamZG) ans Parlament überwiesen.

Mehr: Medienmitteilung «Familienzulagen: Bundesrat will Lücken schliessen» | admin.ch

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Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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