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Wettbewerbsrecht / Lauterkeitsrecht (UWG)

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Hotellerie: Verwendung von Paritätsklauseln ab 01.12.2022 verboten

Datum:
17.11.2022
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Wettbewerbsrecht / Lauterkeitsrecht (UWG)
Stichworte:
Beherbergung, Buchungsplattformen, Hotel, Hotellerie, Lauterkeit, Paritätsklauseln, Preisparität, UWG, Wettbewerb
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Umsetzung der UWG-Änderung

Die Beherbergungsbetriebe (Hotels u.ä.) sind

  • ab 01.12.2022 frei in ihrer Preis- und Angebotsgestaltung.

Auf diesen Zeitpunkt hin hat der Bundesrat (BR) am 16.11.2022 die Änderung des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in Kraft gesetzt:

  • Mit der neuen Regelung im UWG werden verboten:
    • Paritätsklauseln in Verträgen zwischen Online-Buchungsplattformen und Beherbergungsbetrieben bezüglich
      • Preis
      • Verfügbarkeit
      • Konditionen.

Einleitung

Die neue Verbots-Regelung im UWG soll erreichen, dass die Beherbergungsbetriebe in ihrer Preis- und Angebotsgestaltung frei sind.

  • Das Verbot soll diesen Betrieben ermöglichen:
    • Förderung des Direktvertriebs über die betriebseigenen Webseiten;
    • Stärkung ihrer Wettbewerbsfähigkeit.
  • Diese Änderung im UWG war vom Parlament am 17.06.2022 verabschiedet worden.

Rechtsnatur

Art. 8a UWG

  • Ist rein zivilrechtlicher Natur;
  • enthält keine strafrechtliche Sanktionierung.

Rechtsmittel-Situation

Mit den im UWG vorgesehenen Klagen können sich Klageberechtige zur Wehr setzen:

  • Betroffene Beherbergungsbetriebe
  • Konkurrenten
  • Berufs- und Wirtschaftsverbände
  • Bund,
    • falls Kollektivinteressen betroffen sind,
      • d.h. die wirtschaftlichen Interessen einer Mehrzahl von Personen.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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