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Jungunternehmen und steuerliche Behandlung

Datum:
16.01.2018
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Steuern / Tax
Stichworte:
Jungunternehmen, Start-up, Steuern, Unternehmenssteuern
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Bericht «Bewertung von Jungunternehmen (Start-ups)»

In Politik und Wirtschaft wurde kritisiert, dass der Vermögenswert von nicht kotierten Unternehmen grundsätzlich dem Wert entspreche, der in einer Finanzierungsrunde für die Aktie bezahlt werde.

Diese Bewertung könne bei Aktieninhabern von Start-up-Unternehmen zu finanziellen Problemen führen.

Die eingesetzte „Arbeitsgruppe Start-ups“ (kurz: „AG Start-ups“) setzte sich zusammen aus Vertretern:

  • Eidgenössische Steuerverwaltung
  • Kantonsvertretern

Auftrag der „AG Start-ups“ war es, nach Optimierungen bei der Besteuerung von Start-ups zu suchen und dabei den föderalen Spielraum der Kantone zu respektieren.

Kenntnisnahme Bericht

An seiner Sitzung vom 08.12.2017 hat der Bundesrat zur Kenntnis genommen:

  • Bericht «Bewertung von Jungunternehmen (Start-ups)» der Arbeitsgruppe Start-ups

Berichtsergebnis

Die „AG Start-up“ hat in ihrem Bericht folgendes festgestellt:

Vermögenswert nicht kotierter Jungunternehmen

  • IST
    • Vermögenswert von nicht kotierten Unternehmen grundsätzlich dem Wert entspricht, der in einer Finanzierungsrunde für die Aktie bezahlt werde
  • SOLL
    • Die „Arbeitsgruppe“ empfiehlt in ihrem Bericht, dass von diesem Grundsatz in begründeten Einzelfällen abgewichen werden könne

Einkommenssteuer auf Mitarbeiterbeteiligungen

  • Die Arbeitsgruppe sieht keinen Handlungsbedarf

Zeitliche Befristung von Verlustvorträgen

  • IST
    • Kritiker aus Politik und Wirtschaft stellen die zeitliche Befristung der Verlustverrechnung in Frage, da zur Zeit Verluste nur 7 Jahre lang auf nächste Steuerperioden übertragen werden können
    • Diese Verlustverrechnungsbefristung kann dazu führen, dass Start-up-Unternehmen ihre Anfangsverluste nicht mehr steuerlich in Abzug bringen können
  • SOLL
    • Die „AG-Start-ups“ empfiehlt aus oberwähnten Gründen eine Mindestbesteuerung vorzusehen und die Verlustvorträge weiterhin zeitlich zu befristen.

Diese Vorschläge sollen nun im Kreisschreiben der Schweizerischen Steuerkonferenz explizit festgehalten werden.

Dokumente

Bewertung von Jungunternehmen (Start-ups) | newsd.admin.ch

Quelle

LawMedia-Team

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