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Internetrecht / Internet

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Phishing-Meldeportal

Datum:
11.08.2015
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Internetrecht
Stichworte:
Melani, Web
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Informatiksteuerungsorgan des Bundes MELANI

Jeder e-mail-Empfänger und Internet-User ist heute mit „Phishing“ (Kurzwort aus „Password“, „Harvesting“ und „Fishing“) konfrontiert.

Internetbetrüger wollen an seine vertraulichen Daten, um Zugriff zu seinen Bankkonto- und Depot-Daten zu erhalten bzw. um zu Lasten seiner Kreditkarte Geld beziehen zu können.

Die Internetbetrüger bedienen sich dabei folgender Hilfsmittel:

  • Phishing E-Mails
  • Phishing Webseiten
  • Social Networks
  • E-Mail Dienste
  • Online Payment Service Provider

Die Phishing-Anfragen an die Melde- und Analysestelle Informationssicherung MELANI haben stark zugenommen.

Um die Vielzahl der eingehenden Meldungen betreffend Phishing effizienter bearbeiten zu können, hat die Melde- und Analysestelle Informationssicherung MELANI des Bundes gemäss ihrer Medienmitteilung vom 29.07.2015 eine Website aufgeschaltet, auf welcher vermeintliche Phishing-Seiten gemeldet werden können:

Eine User-Meldung von Phishing Webseites kann anonym über das Webformular unter ISB-Meldeportal gegen Phishing | antiphishing.ch erfolgen.

Gleichzeitig verweist MELANI auf seine früheren Verhaltensempfehlungen hin (vgl. nachfolgende Box).

Verhaltensempfehlung von MELANI

Beim Umgang mit verdächtigen e-mails empfiehlt MELANI folgendes Verhalten:

  • Misstrauen Sie unaufgefordert zugestellten E-Mails in Geldfragen, da vertrauenswürdige Firmen oft via gefälschte Absender-Adressen missbraucht werden
  • Vorsicht bei e-mails, die eine Aktion verlangen und mit Konsequenzen wie Geldverlust, Strafanzeige, Konto- oder Kartensperrung oder verpasster Chance drohen
  • kein Öffnen von Anhängen in verdächtigen e-mails
  • kein Anklicken von Links verdächtiger e-mails.

Vorbehalt / Disclaimer

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