LAWNEWS

Bankenrecht / Bankenrecht / Finanzmarktregulierung / Betreibung / Konkurs / Sanierung / Zwangsvollstreckung / Internet

QR Code

Kryptounternehmen envion AG in Konkurs

Datum:
21.12.2018
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Bankenrecht
Stichworte:
Konkurseröffnung, Organisationsmangel
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

envion AG im Konkurs

Einleitung

Das Kantonsgericht Zug hat mit Urteil vom 14.11.2018 über die envion AG mit Sitz in Baar den Konkurs eröffnet.

Die Gesellschaft verfügte über keine Revisionsstelle mehr. Gemäss Zuger Volkswirtschaftsdirektion lag damit ein sog. „Organisationsmangel“ vor.

Die Rechtsmittelfrist ist unbenutzt abgelaufen und der Entscheid somit rechtskräftig.

ICO (Initial Coin Offering) und Streit über den ICO-Einnahmen-Verbleib

Rund 30‘000 Investoren hatten anfangs 2018 während eines sog. ICO (Initial Coin Offering) mehr als USD 100 Mio. in „envion“ investiert.

Anschliessend entstand ein Streit über den Verbleib der ICO-Einnahmen. Im Mai 2018 reichte der Geschäftsführer von „envion“ Deutschland eine Strafanzeige gegen die Gründer ein und informierte die Schweizer Behörden darüber.

Am 19.07.2018 eröffnete die FINMA ein sog. Enforcement-Verfahren und setzte eine Zürcher Anwaltskanzlei als Untersuchungsbeauftragte ein. Es bestand der Verdacht, dass „envion“ beim ICO gegen Finanzmarktrecht verstossen.

Zuständiges Konkursamt

Das Kantonsgericht Zug hat mit der Verfahrensdurchführung das Konkursamt Zug beauftragt. Die Verfahrensgrösse (wie erwähnt, rund 30‘000 Investoren) übersteigt aber offenbar die Kapazitäten des Konkursamts, weshalb diese Amtsstelle eine Anwaltskanzlei als sog. „Hilfsperson“ beizogen hat.

Konkurs-Kommunikationsplattform

Das Konkursamt Zug gab dieser Tage die Kommunikationsplattform bzw. den Web-Account für die vom Konkurs Betroffenen (Gläubiger, Vertragspartner, etc.) bekannt:

Envion Konkurs | envion-konkurs.ch

Quelle

LawMedia-Redaktionsteam

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.