Delikte werden in Offizial- und Antragsdelikte unterschieden.
Offizialdelikte können von jedermann und jederzeit (bis zur Verfolgungsverjährung) zur Anzeige gebracht werden (Wissenserklärung). Die Behörden müssen einer solchen Anzeige von Amtes wegen nachgehen.
Antragsdelikte setzen eine Strafanzeige der betroffenen Person voraus. In der Regel ist der Geschädigte berechtigt, einen Strafantrag zu stellen. Ein gestellter Strafantrag ist eine Prozessvoraussetzung bei deren Fehlen eine Verfolgung des Täters nicht möglich ist.
ACHTUNG: Zur Erhebung des Strafantrags hat der Berechtigte drei Monate Zeit, ab dem Zeitpunkt, in dem er persönlich Kenntnis von der Tat und dem Täter hat. Wird innert dieser Frist kein Strafantrag gestellt, so ist eine spätere Strafverfolgung nicht mehr möglich.
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:AuslagenEinleitung zu Auslagen / SpesenAutoren:StrafverteidigerEinleitung zum StrafverteidigerAutoren:ArbeitsbestätigungEinleitung zur ArbeitsbestätigungAutoren:RechtsgutachtenEinleitung: Rechtsgutachten in der SchweizAutoren:Vertretungsrecht / VollmachtenEinleitung zum Vertretungsrecht und zu Vol...Autoren:Immaterialgüterrecht SchweizEinleitung zum Immaterialgüterrecht in der...
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht