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Eigenmittelverordnung (ERV): BR verlangt von Banken zusätzliche Eigenmittel für Wohnbauhypotheken

Datum:
27.01.2022
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Bankenrecht
Stichworte:
Banken, Darlehen, Eigenmittel, Eigenmittelverordnung, Hypothek, Kredite, Wohnbauhypotheken
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Inkrafttreten: 30.09.2022

Der Bundesrat (BR) hat an seiner Sitzung vom 26.01.2022 dem Antrag der Schweizerischen Nationalbank (SNB) entsprochen und den antizyklischen Kapitalpuffer (AZP) reaktiviert:

  • Um den zunehmenden Risiken am Hypothekar- und Immobilienmarkt entgegenzuwirken, müssen die Banken ab dem 30.09.2022 zusätzliche Eigenmittel für Wohnbauhypotheken in der Höhe von 2,5 Prozent halten.

Diese zusätzlichen Mittel umfassen neu

  • 2,5 Prozent jener risikogewichteten Positionen,
    • die direkt oder indirekt mit einer Wohnliegenschaft im Inland grundpfandgesichert sind.

Der antizyklische Kapitalpuffer (AZP)

  • stärkt
    • die Widerstandskraft der Banken, wenn infolge von Ungleichgewichten auf dem Hypothekar- und Immobilienmarkt Korrekturen erfolgen;
  • wirkt
    • einer weiteren Verschärfung der Situation auf diesen Märkten entgegen.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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