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Verkehrsrecht

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Führerausweisentzug: Lösen Drogen den Alkohol als Problem ab?

Datum:
09.04.2019
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Verkehrsrecht
Stichworte:
Führerausweisentzug, Verkehrsrecht, Verkehrssicherheit
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Kampf gegen eine neue Gefahr im Strassenverkehr

Einleitung

In der Schweiz haben rund 5,9 Mio. Personen einen Führerausweis für Personenwagen (Kategorie B), davon:

  • Männer: rund 54 %
  • Frauen: rund 46 %.

Kürzlich informierten wir über die neuesten statistischen Zahlen der Führerausweisentzüge 2018:

Statistik 2018

Die Zahl der Ausweisentzüge hat 2018 abgenommen auf 80 077 (Vorjahr: 84 727).

Hauptgründe für Ausweisentzüge bleiben zu schnelles Fahren (27 503) und Angetrunkenheit (13 090).

Wegen Fahren unter Drogeneinfluss mussten 4661 Entzüge angeordnet werden.

Alkohol am Steuer

Aus der Statistik 2018 wird bei der Alkoholabhängigkeit als Ausweisentzugsgrund ein deutlicher Rückgang (im Vergleich zum Vorjahr: -26 %) ersichtlich. Damit setzt sich der rückläufige Trend bei den Ausweisentzügen wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss erfreulicherweise fort.

Aus der Gastronomieszene verlautet, dass nicht nur die Enthaltsamkeitseinsicht, sondern auch ein verändertes Konsumverhalten dazu beitrage. Statt hochprozentigen Alkohols und Flaschenwein würden heute Qualität und Offenausschank bevorzugt.

Staatliche Massnahmen zur Reduktion von Alko-Fahrten

  • 2005
    • Reduktion des Promille-Grenzwerts von 0,8 °% (1964) auf 0,5 °% (01.01.2005)
  • 2014
    • Zweites Massnahmenprojekt Via sicura
      • Alkoholverbot für:
        • Fahrschüler + Neulenker
        • Begleiter von Lernfahrten
        • Bus- und Lastwagenfahrer
        • Fahrschullehrer
      • Autofahrer, die mit einem Blutalkoholspiegel von 1,6 Promille oder mehr in eine Verkehrskontrolle geraten, müssen sich seit 01.07.2014 einer Befragung durch einen verkehrsmedizinischen Spezialisten unterziehen, auch bei Erstverstoss
      • Via sicura: 2. Massnahmenpaket ab 2014
  • 2015
    • Einführung der Pflicht, dass die Haftpflichtversicherer bei einem durch einen angetrunkenen Lenker verursachten Schaden Regress auf diesen nehmen müssen
  • 2016
    • Inkrafttreten der Beweiskraft der Kontrolle mittels Blutalkoholmessgerät (01.10.2016), wobei das Gerät die Alkoholkonzentration in der ausgeatmeten Luft (0.25 mg/l Luft = 0,5 Promille) misst
    • Bluttest nur noch bei
      • Verlangen des kontrollierten Fahrzeuglenkers
      • Atemwegerkrankung
      • Drogenkonsum
  • 2017
    • Aufhebung der Bestimmungen des Alkohol-Totalverbots für Milizfeuerwehr und Notfalldienste ausserhalb des Bereitschaftsdienstes (01.07.2017)
    • Pendenz der Umwandlung der Motorfahrzeughaftpflichtversicherer-Regresspflicht in ein -Regressrecht
    • Verwerfung der Idee einer Alkohol-Wegfahrtsperre

Drogen am Steuer

Auch wenn im letzten Jahr die Fälle von Führerausweisentzügen infolge Drogenkonsums auf 4661 zurückgingen (-8 %) dürfe noch keine Entwarnung gegeben werden, so die Polizeiorgane.

Bei der Drogensucht als Grund für den Ausweisentzug besteht ein Langfristgegentrend. Die Zahl der Führerausweisentzüge infolge Fahrens unter Drogen oder Medikamenteneinfluss tendierte zwischen 2012 (2836) und 2018 (4661) nach oben.

Es gelte die sog. „Null-Toleranz“.

Die Polizeiorgane gehen von einem neuen Problem aus, welches noch grössere Ausmasse annehmen könnte.

Die jeweils festgestellten Substanzen seien:

  • Cannabis
  • Synthetische Drogen wie Ecstasy
  • Kokain
  • Heroin.

Bei Verdacht des Fahrens unter Drogen werde wie folgt verfahren:

  • Erste Überprüfung durch die Polizei
    • Speichelprobe und / oder
    • Beantwortung eines Fragebogens mit strukturierter Fragestellung
  • Spitaluntersuchung
    • Blut- und Urin-Untersuchung für den Beweis des Gesetzesverstosses.

Die Konsequenzen des Führens eines Fahrzeugs nach Drogenkonsum seien:

  • Strafe
    • Busse oder Gefängnisstrafe (+ Verfahrenskosten)
  • Administrativverfahren
    • Führerausweisentzug von mindestens 3 Monaten
    • Bei Drogenabhängigkeit: Ausweisentzug auf unbestimmte Zeit
  • Versicherungsrechtliche Folgen im Fall eines Personen- und/oder Sachschadens
    • Regress des Motorfahrzeughaftpflichtversicherers für den von ihm gedeckten Schaden auf den fehlbaren Lenker.

Zukunft

Es ist davon auszugehen, dass das Thema des Fahrens unter Einfluss von Betäubungsmitteln ein zentrales Präventionsanliegen für die künftige Verkehrssicherheit bildet.

Es wird sich weisen, ob auch hier – wie gegenüber „Alko-Fahrern“ – die richtigen Präventionsmittel gefunden werden.

Quelle

LawMedia-Redaktionsteam

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