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Steuererklärung 2020: Berufsauslagen + Corona – Arbeitsweg- und Verpflegungskosten c. Home-Office-Kosten

Datum:
17.09.2020
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Steuern / Tax
Stichworte:
Berufsauslagen, COVID-19, Home Office, Steuererklärung
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Das Kantonale Steueramt Zürich (KStA ZH) hat am 09.09.2020 eine Mitteilung veröffentlicht, wonach unselbständig Erwerbende in ihrer Steuererklärung 2020 ihre Berufskosten, zB Fahrkosten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte und Verpflegungskosten, so abziehen könnten, wie wenn sie ohne COVID-19 angefallen wären.

Der Abzug werde nicht um Homeoffice-Tage gekürzt. – Im Gegenzug sei aber ein Abzug für Homeoffice-Kosten ausgeschlossen.

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Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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