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Arbeitsrecht / Wirtschaft

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Arbeitgeberüberwachung: Tripartite Konferenz senkt Ausgaben und verteilt Kosten neu

Datum:
29.10.2020
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Arbeitsrecht
Stichworte:
Arbeitgeber
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Inkrafttreten: 01.01.2021

Der Bundesrat (BR), die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK), der Schweizerische Städteverband (SSV) und der Schweizerische Gemeindeverband (SGV) haben entschieden:

  • die Mittel für die Tripartite Konferenz (TK) zu senken und
  • die Kosten neu zu verteilen.

An der TK-Sitzung vom 22.06.2020 wurde zuhanden der Träger eine Anpassung der Vereinbarung von 2016 verabschiedet:

  • Ausgabenreduktion
    • Reduzierung der jährlichen Mittel um CHF 100 000
  • Beitragsverwendung
    • jährlich CHF 350 000 für die Geschäftsstelle der TK und für Projekte
  • Veränderter Finanzierungsschlüssel
    • Bund: 40 % der Kosten
    • Kantone: 40 % der Kosten
    • Städte: 10 % der Kosten
    • Gemeinden: 10 % der Kosten

Die Beiträge werden damit für alle Beteiligten tiefer ausfallen als aktuell.

Der BR hat die Vereinbarung dazu an seiner Sitzung vom 28.10.2020 genehmigt.

Die Anpassungen wurden per anfangs 2021 in Kraft gesetzt.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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