Die nachgenannten Akteure im Vollzug der flankierenden Massnahmen handeln im behördlichen Auftrag und sind befugt, verbindliche Weisungen gegenüber Arbeitgebern zu erlassen:
- Paritätische Kommissionen (PK)
- Die Paritätischen Kommissionen (PK) kontrollieren die Einhaltung der Gesamtarbeitsverträge (GAV) (Arbeitskontrolle)
- Personelle Zusammensetzung
- gleiche Anzahl Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter
- Tripartite Kommissionen (TPK)
- Den Tripartiten Kommissionen (TPK) kommt die Funktion zu, Lohndumping in Branchen zu verhindern, in welchen keine allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträge (GAV) bestehen
- Im Bereich der Entsendung ausländischer Arbeitnehmer kontrollieren die TPK’s
- die Einhaltung der Normalarbeitsverträge mit zwingenden Mindestlöhnen
- Arten von TPK’s
- TPK’s der Kantone
- TPK des Bundes
- Personelle Zusammensetzung
- Vertretern des Staates
- Vertreter der Arbeitgeber
- Vertreter der Arbeitnehmer
- Im Bereich der Entsendung ausländischer Arbeitnehmer kontrollieren die TPK’s
- Den Tripartiten Kommissionen (TPK) kommt die Funktion zu, Lohndumping in Branchen zu verhindern, in welchen keine allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträge (GAV) bestehen
- Kantonale Arbeitsinspektorate
- Die kantonalen Arbeitsinspektorateüberwachen die Einhaltung der Vorschriften
- zur Arbeitssicherheit
- zu den Arbeits- und Ruhezeiten
- Die kantonalen Arbeitsinspektorateüberwachen die Einhaltung der Vorschriften
- Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (Suva)
- Die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt(Suva) kontrolliert – ergänzend zu den kantonalen Arbeitsinspektoraten – die Einhaltung der Regeln zur Arbeitssicherheit
- Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
- Das Staatssekretariat für WirtschaftSECO beaufsichtigt den Vollzug des Entsendegesetzes
- Aufsichtsbehörde über folgende Akteure
- Paritätische Kommissionen (PK)
- Tripartite Kommissionen (TPK)
- Staatssekretariat für Migration SEM
- Das Staatssekretariat für MigrationSEM ist die Fachbehörde der Schweiz. Eidgenossenschaft für das Ausländerrecht
- Kantonale Migrations- und Arbeitsmarktbehörden
- Die Kantonalen Migrations- und Arbeitsmarktbehörden sind zuständig für
- den Vollzug des Ausländerrechts
- Gesuche um Erteilung einer Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung bei Entsendungen von über 90 Tagen aus der EU oder (ab 1.Tag) bei Nicht-EU-Staaten
- Die Kantonalen Migrations- und Arbeitsmarktbehörden sind zuständig für
- Eidgenössische Steuerverwaltung (EStV), Hauptabteilung Mehrwertsteuer (HA MWST)
- Die Eidgenössische Steuerverwaltung (EStV), Hauptabteilung Mehrwertsteuer (HA MWST),ist zuständig für
- die Erhebung der Mehrwertsteuer (MWST)
- Die Eidgenössische Steuerverwaltung (EStV), Hauptabteilung Mehrwertsteuer (HA MWST),ist zuständig für
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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