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Eherecht / Eheschliessung / Ehe / Familienrecht / Kindsrecht

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Verteilung des Kinderunterhalts unter den Eltern

Datum:
09.07.2021
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Eherecht / Eheschliessung / Ehe
Stichworte:
Eltern, Kinderunterhalt, Unterhalt
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

ZGB 276, ZGB 285

Steht das Kind unter der alleinigen Obhut eines Elternteils und sieht den anderen Elternteil nur im Rahmen eines Besuchs- und Ferienrechts, gilt für die Verteilung des Kindesunterhalts folgendes:

  • Beitrag des obhutsberechtigten Elternteils
    • Der obhutsberechtigte Elternteil leistet seinen Unterhaltsbeitrag bereits vollständig in natura, indem er dem Kind die Pflege und seine Erziehung erweist.
  • Beitrag des anderen Elternteils
    • Der Geldunterhalt ist in einem solchen Fall – bei Annahme der Gleichwertigkeit von Geld- und Naturalunterhalt – vollständig vom anderen Elternteil zu tragen.
  • Ev. Abweichung von diesem Grundsatz
    • Eine Abweichung von diesem Grundsatz erscheint dann als gerechtfertigt, wenn der obhutsberechtigte Elternteil eine überproportional höhere Leistungsfähigkeit hat als der andere Elternteil.
  • Knappe finanzielle Verhältnisse und Deckungsreihenfolge
    • Bei knappen finanziellen Verhältnissen ist zunächst der Barbedarf ohne Drittbetreuungskosten zu decken.

Urteil des Bundesgerichts vom 03.02.2021 (5A_737/2018)

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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