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Unternehmenssteuern

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Steuererleichterungen für neu eröffnete Unternehmen in der Rechtsform juristischer Personen

Datum:
29.04.2022
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Unternehmenssteuern
Stichworte:
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

StHG 23 Abs. 3

Die Kantone können auf dem Wege der Gesetzgebung für Unternehmen Steuererleichterungen vorsehen, die kumulativ folgende Voraussetzungen erfüllen und unter den nachgenannten Bedingungen:

  • Neueröffnungen und
  • im wirtschaftlichen Interesse des Kantons und
  • für das Gründungsjahr und die neun folgenden Jahre.

Vgl. StHG 23 Abs. 3.

Gleichgestellt sind:

  • wesentliche Änderungen der betrieblichen Tätigkeit, die einer Neugründung gleichkommen.

Das DBG selbst sieht keine Steuererleichterungen für neu gegründete Unternehmen vor:

  • Der Bund kann dennoch gestützt auf Art. 12 Abs. 1 des Bundesgesetz über Regionalpolitik vom 06.10.2006 auch für die dBSt Steuererleichterungen gewähren, soweit ein Kanton solche nach Art. 23 Abs. 3 StHG ebenfalls gewährt.

In allen Kantonen können neu eröffneten Unternehmen Steuererleichterungen gemäss StHG gewährt werden. Hinweis:

  • Erhebt der betreffende Kantonen eine Minimalsteuer und/oder Mindeststeuer, so werden neu eröffnete Unternehmen für einen bestimmten Zeitraum auch von diesen befreit.
  • Die entsprechenden Regelungen sind aus dem nachfolgenden Übersicht ersichtlich.
  • Für detaillierte Übersichten zur Minimalsteuer oder zur Mindeststeuer siehe

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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