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Ehescheidung

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Ausländisches Scheidungsurteil: Abänderung Unterhaltszahlungen?

Datum:
05.09.2022
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Ehescheidung / Ehetrennung
Stichworte:
Einkommensreduktion, Scheidungsurteil, Stellenverlust, Unterhalt, Unterhaltszahlungen
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

ZGB 129; ZGB 134 Abs. 2; ZGB 286 Abs. 2

Voraussetzungen für eine Änderung der Unterhaltszahlungen sind kumulativ

  • eine wesentliche Veränderung der Verhältnisse
  • dauerhafte Veränderung der Verhältnisse
  • Nichtberücksichtigung der Veränderungen bei der Festlegung der Unterhaltsbeiträge.

Zu berücksichtigen sind:

  • Absichtlich herbeigeführte Einkommensreduktion?
    • Vermindert der Unterhaltsschuldner sein Einkommen in Schädigungsabsicht,
      • ist eine Anpassung der Unterhaltszahlungen auch dann ausgeschlossen,
        • wenn die Einkommensreduktion nicht mehr rückgängig gemacht werden kann.
  • Ungewollter Stellenverlust?
    • Auch wenn der Stellenverlust ungewollt war,
      • hat die unterhaltsverpflichtete Person aufzuzeigen,
        • dass sie alles unternommen hat,
          • um eine Arbeitsstelle zu finden,
            • bei der sie ein gleichwertiges Einkommen wie bei der früheren Anstellung erzielen kann.
  • Kein Nachweis der stellensuche für bisheriges Einkommen, Anrechnung eines hypothetischen Einkommens
    • Erbringt die unterhaltspflichtige Person den Nachweis des ungewollten Stellenverlusts und der anschliessenden Stellensuche nicht,
      • ist ihr ein hypothetisches Einkommen in der Höhe des früheren Verdienstes anzurechnen.

Vorbehalt / Disclaimer

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