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Zivilprozessrecht / Immobiliarsachenrecht

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Bauhandwerkerpfandrecht + Stockwerkeigentum: Verletzung der Dispositionsmaxime

Datum:
15.11.2022
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Bauhandwerkerpfandrecht
Stichworte:
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

ZPO 56, ZPO 58 Abs. 1 / ZGB 839 Abs. 2

Ordnet ein Richter die definitive Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts, welches im Grundbuch auf dem Stammgrundstück vorläufig eingetragen wurde, anteilsmässig auf die einzelnen Stockwerkeigentums-Sonderrechtsgrundstücke an, verletzt er die zivilprozessuale Dispositionsmaxime.

BGer 5A_664/2021 vom 15.11.2021

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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