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Sachenrecht / Konsumentenschutz

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Recht auf Reparatur für langlebigere und reparierbare Produkte

Datum:
04.01.2023
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Konsumentenschutz / Konsumentenrecht
Thema:
Recht auf Reparatur für langlebigere und reparierbare Produkte
Stichworte:
Haltbarkeit, Recycling, Reparatur
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Einleitung

In unserer Gesellschaft macht sich ein gegenläufiger Trend bemerkbar, der bei den nationalen und internationalen Herstellern noch nicht angekommen ist:

  • Die Abkehr von Produkten, die so hergestellt sind, dass sie nicht mehr repariert werden können und bei einem Defekt weggeworfen werden müssen.

Umwelt- und Konsumentenschutz-Organisationen

Diverse Organisationen haben Initiativen lanciert, um den Weg aus der «Wegwerfgesellschaft» zu finden:

  • Konsumentenschutz
    • «Recht zu reparieren»
  • Greenpeace
    • «Reparieren: Der Weg aus der Wegwerfgesellschaft»
  • Umweltnetz Schweiz
    • «Ratgeber: Reparieren statt wegwerfen»
  • etc.

Eurobarometer-Umfrage

Eine Eurobarometer-Umfrage zeitigte folgende Ergebnisse:

  • 79 % der EU-Bürger sind der Meinung, dass Hersteller verpflichtet sein sollten,
    • die Reparatur von digitalen Geräten oder den Austausch ihrer Einzelteile einfacher zu gestalten;
  • 77 % der EU-Bürger würden ihre Geräte eher reparieren als sie ersetzen;
  • Elektroschrott sei der am schnellsten wachsende Abfallstrom der Welt:
    • 2019 wurden mehr als 53 Millionen Tonnen Elektronikabfälle entsorgt;
  • Verbraucher müssten die Möglichkeit haben, langlebige und reparierbare Produkte zu wählen;
  • Die Veralterung solle als unlautere Geschäftspraktik gelten.

Vgl. hiezu auch:

EU-Parlament

Aufgrund der Umfrage und der festgestellten Bevölkerungsbedürfnisse will es das EU-Parlament den Verbrauchern erleichtern, ihre Geräte reparieren zu lassen, anstatt neue zu kaufen:

  • Ein neues „Recht auf Reparatur“ soll
    • Waren haltbarer und reparierbar machen;
    • eine bessere Kennzeichnung zur Verbraucherinformation verlangen;
    • eine Erweiterung der Garantierechte umfassen.

Das EU-Parlament hat am DO 07.04.2022 mit 509 gegen 3 Stimmen und 13 Enthaltungen angenommen:

  • die Forderungen für einen für 2022 geplanten Vorschlag der Europäischen Kommission zum „Recht auf Reparatur“.

Die Abgeordneten waren sich einig, dass ein wirksames Recht auf Reparatur den gesamten Produktlebenszyklus berücksichtigen sollte, darunter:

  • Produktdesign;
  • ethische Grundprinzipien der Produktion;
  • Normung;
  • Verbraucherinformation;
  • Kennzeichnung der Reparierbarkeit;
  • öffentliches Auftragswesen.

Hintergrund

Der Legislativvorschlag für ein Recht auf Reparatur war eine wichtige EU-Initiative für 2022:

  • «Das Parlament setzt sich seit über zehn Jahren für eine Verbesserung des Rechts der Verbraucher auf Reparatur ein und hat zwei Entschließungen angenommen, die eine Reihe konkreter Vorschläge enthalten, um Reparaturen systematisch, kosteneffizient und attraktiv zu gestalten.
  • Es sieht das Recht auf Reparatur als zentrale Säule der Agenda für die Kreislaufwirtschaft im Rahmen des europäischen Grünen Deals.
  • Die Kommission kündigte an, dass sie im dritten Quartal 2022 einen Vorschlag zur Änderung der Richtlinie über den Warenhandel vorlegen wird und dass sie einen gesonderten Rechtsakt über das Recht auf Reparatur in Erwägung zieht.

Schweiz

Auch schweizerische Hersteller und ihre Vertriebsketten müssen davon ausgehen, dass sich die Schweiz der Entwicklung «Recht auf Reparatur» nicht wird entziehen können.

Es ist eine rechtzeitige, vorausschauende Einschätzung und Planung solcher Vorgaben und deren Reflexe auf das Geschäftsmodell vorzunehmen.

Fazit

Produzenten und Vertriebler sollten auch die Thematik in Politik und Parlament der Schweiz verfolgen.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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