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Arresteinsprache: Glaubhaftmachung einer Forderung aufgrund eines ausländischen Schiedsgerichtsurteils

Datum:
22.02.2023
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Arrest
Thema:
Glaubhaftmachung einer Forderung
Stichworte:
Arrest, Arresteinsprache, Forderung, Glaubhaftmachung, Schiedsgericht, Urteil
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

SchKG 272 Abs. 1 und 6

Die Vorinstanz kann bei der Frage des Arrestes aufgrund eines ausländischen Schiedsgerichtsurteils

  • dessen Ergebnis direkt der freien Beweiswürdigung unterwerfen und
  • ohne Willkür annehmen, dass es keine Anerkennung brauche.

Das Verbot der Revision in der Sache („révision au fond“) bedeutet,

  • dass der Anerkennungsrichter nicht überprüfen darf,
    • ob die ausländische Entscheidung in der Sache selbst richtig oder falsch ist.

Die Entscheidung muss so hingenommen werden, wie sie ergangen ist,

  • sowohl hinsichtlich ihres Zustandekommens
  • als auch bezüglich ihres Resultats.

Im Ergebnis erwies sich die Beschwerde als unbegründet. Sie war durch das Bundesgericht (BGer) abzuweisen.

Quelle

BGer 5A_391/2022 vom 05.09.2022

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